Tabakrichtlinie verabschiedet

EU-weite Regelung für die E-Zigarette

Berlin - 26.02.2014, 14:48 Uhr


Das Europäische Parlament hat am Mittwoch grünes Licht für die überarbeitete EU-Tabakrichtlinie und damit für schärfere Vorgaben gegeben. Damit wird es auch eine EU-weite Regelung für E-Zigaretten geben: Nur unter gewissen Bedingungen müssen deren Liquids zugelassen und in Apotheken verkauft werden.

Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist es insbesondere, Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abzuhalten. Die Verschärfung der Tabakrichtlinie war innerhalb der EU stark umstritten. Mit der Zustimmung bestätigte das EU-Parlament jetzt den zwischen Vertretern von Parlament und Mitgliedstaaten gefundenen Kompromiss: Künftig müssen 65 Prozent der Zigarettenpackungen aus abschreckenden Warnhinweisen bestehen, Packungen mit weniger als 20 Zigaretten werden verboten, ebenso Aromastoffe – für Menthol gibt es allerdings eine Übergangsfrist bis 2020.

Die Vorschriften sehen außerdem vor, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten (Liquids) als Tabakprodukte frei verkäuflich bleiben – solange sie eine Nikotinkonzentration von 20 mg/ml nicht überschreiten und keine heilende Wirkung versprechen. „Ich hätte mir gewünscht, dass Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten, kann aber mit der gefundenen Lösung gut leben“, erklärt dazu die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt. Unverständlich und inkonsequent findet sie aber, dass es kein Verbot von Geschmacksstoffen in den Liquids geben wird.


Juliane Ziegler


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