Arzneimittelausgaben 2013

Apotheker und Hersteller sparen 6,6 Mrd. Euro für GKV

Berlin - 13.02.2014, 13:24 Uhr


Apotheker und Arzneimittelhersteller haben den gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2013 6,6 Milliarden Euro Ausgaben für Arzneimittel durch Zwangsrabatte und die Umsetzung der Rabattverträge erspart. Davon haben die Apotheker 1,1 Milliarden Euro durch den Kassenabschlag beigetragen. Dies geht aus aktuellen Zahlen von IMS Health hervor.

Die pharmazeutischen Hersteller haben 2,7 Milliarden Euro als Einsparbeitrag allein durch Zwangsrabatte (130a Abs. 6 SGB V) an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geleistet, wobei Rabatte auf Impfstoffe hier noch nicht berücksichtigt sind. Des Weiteren ergeben sich geschätzt knapp 2,8 Milliarden Euro Einsparungen durch Rabattverträge. Hier wurden von IMS Health die von der GKV verlautbarten Einsparungen für den Zeitraum von Januar bis September 2013 (2,07 Mrd. Euro) zu Grunde gelegt und für das Gesamtjahr hoch gerechnet. Die Apotheker trugen mit dem Kassenabschlag von zusammen 1,1 Milliarden Euro zum Gesamteinsparbetrag von 6,6 Milliarden Euro bei. 

Unberücksichtigt sind in diesen Zahlen die Rabatte, welche die pharmazeutische Industrie den privaten Krankenversicherern zu gewähren hat. Diese belaufen sich nach IMS-Berechnungen auf etwas über 450 Millionen Euro (ebenfalls ohne Impfstoffe).  Nicht berücksichtigt ist zudem der durch Rabatte erbrachte Einsparbeitrag von rund 270 Millionen Euro für in den Krankenhäusern eingesetzte Medikamente.

Vorgelegt hat IMS Health zudem die Jahresbilanz für Arzneimittelausgaben: Danach betragen die Ausgaben für Arzneimittel und Test-Diagnostika, jedoch  ohne Impfstoffe,  für den gesamten GKV-Markt im Jahr 2013 hochgerechnet etwa 28,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 3,1 Prozent,  wenn die durch pharmazeutische Hersteller und Apotheken geleisteten Einsparungen berücksichtigt werden. Basis der Berechnungen bilden Apothekenverkaufspreise (AVP) abzüglich der von den Pharmaherstellern zu leistenden Zwangsrabatte und Rabatten aus gemeldeten Erstattungsbeträgen nach §130 SGB V sowie den Nachlässen der Apotheken gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei rezeptpflichtigen Präparaten wurden tendenziell mehr größere Packungen (Packungsgröße N3) verordnet (+3,5 Prozent) als kleinere (N1, +2,0 Prozent), während mittlere Packungsgrößen leicht rückläufig waren (-0,6 Prozent). Dies macht sich laut IMS Health bei Generika bemerkbar, vor allem solchen ohne Rabattvertrag, und bei Erkrankungen, bei denen eine individuelle Medikamenteneinstellung als besonders geboten gilt wie z.B. Schilddrüsenerkrankungen oder Depressionen. Außerdem  etablieren sich bei der Therapie bestimmter Erkrankungen neuere patentgeschützte Arzneimittel. Hierzu gehören unter etwa Antiepileptika, moderne Antidiabetika wie DPP IV-Inhibitoren oder Faktor Xa-Hemmer aus der Gruppe der Blutgerinnungspräparate.


Lothar Klein


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