Mütterrente

Geschiedene Väter haben Anspruch auf Teil-Mütterrente

Berlin - 02.02.2014, 09:35 Uhr


Als Konsequenz aus der von der Großen Koalition geplanten Einführung der neuen Mütterrente können Millionen seit 1992 erfolgte Ehescheidungen neu aufgerollt werden: Durch eine Änderung des geschlossenen Versorgungsausgleichs können geschiedene Väter so einen Anspruch auf Anteile an der neuen Mütterrente in den Fällen erheben, in denen vor 1992 gemeinsame Kinder geboren wurden.

Für vor 1992 geborene Kinder sollen nach dem Willen der Großen Koalition ihre Eltern einen Rentenanspruch von circa 28 Euro monatlich erhalten. Davon profitieren circa 9,5 Millionen Rentnerinnen und 150.000 Väter. Ihnen werden künftig 24 statt 12 Monate Rentenanspruch angerechnet, was zu einer monatlichen Rentenerhöhung von 28,14 Euro im Westen und von 25,74 im Osten führen wird. Aufgrund dieser Änderung des Rentenrechts werden zugleich millionenfach mit der Scheidung geschlossene Versorgungsausgleiche über die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den früheren Ehepartnern abänderungsfähig.

„Die Zuerkennung der zusätzlichen Rentenansprüche führt ja zu einer Erhöhung der Rentenansprüche. Dadurch können geschiedene Väter Ansprüche geltend machen, weil sich die Basis für den Versorgungsausgleich ändert. Das kann in einem Abänderungsverfahren beim Familiengericht beantragt werden“, erklärte eine Sprecherin des Arbeits- und Sozialministeriums von Andrea Nahles (SPD) gegenüber Daz.online. Es gebe allerdings Bagatellgrenzen. Wie hoch diese Bagatellgrenzen ausfallen, konnte die Sprecherin nicht sagen. Unklar blieb auch, ob die Abänderungsverfahren beim Familiengericht von den geschiedenen Ehemännern individuell beantragt werden müssen oder ob eine automatische Korrektur erfolgt. Nicht beantworten konnte die Sprecherin des Ministeriums die Frage, wer die Kosten der Abänderung tragen muss. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren quasi amtlich von den Gerichten durchgeführt.

Seit 1992 wurden in Deutschland circa vier Millionen Ehen geschieden. Die Zahl der Scheidungen schwankte in diesen Jahren zwischen 135.000 und 214.000 Fällen pro Jahr. In wie vielen Scheidungsfällen vor 1992 geborene Kinder eine Rolle spielen, ist nicht bekannt.


Lothar Klein