PIP-Brustimplantate

Oberlandesgericht: Kein Schmerzensgeld vom TÜV

Berlin - 30.01.2014, 14:29 Uhr


Der TÜV Rheinland muss im Rechtsstreit um mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich keinen Schadenersatz an eine geschädigte Frau zahlen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken wies ihre Berufung heute zurück, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision beim Bundesgerichtshof zu.

Der 64-jährigen Klägerin aus Ludwigshafen waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Der Firma wurde auf dieser Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen. Die Klägerin, die sich die Implantate wieder entfernen ließ, warf dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000, später 40.000 Euro.

In seinem heutigen Urteil wies das OLG die Berufung der Klägerin, deren Klage in der 1. Instanz bereits durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) abgewiesen worden war, zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Aus Sicht des Gerichts handelt es sich bei dem Vertrag zwischen dem französischen Unternehmen und dem TÜV Rheinland weder um einen sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, in den die Klägerin habe einbezogen werden können, noch habe für den TÜV Rheinland eine „Garantenpflicht“ gegenüber der Klägerin bestanden.

Seine vertraglichen und durch das Europarecht vorgegebenen Prüfpflichten habe der TÜV Rheinland nicht verletzt. Er habe zwar das von der Herstellerfirma eingerichtete Qualitätssicherungssystem zu überprüfen gehabt, nicht jedoch die Beschaffenheit und Qualität der hergestellten Produkte selbst – also insbesondere auch nicht, ob die Herstellerfirma das für die Produktion der Brustimplantate zugelassene Silikon benutzte. Für diese Prüfung seien allein die französischen staatlichen Behörden zuständig gewesen, befand das Gericht.

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