Baden-Württemberg

Honorar für Asthma- und COPD-Beratung

Stuttgart - 20.01.2014, 17:01 Uhr


In Baden-Württemberg können Apotheken für die Beratung von Asthma- und COPD-Patienten, die bei der DAK-Gesundheit versichert sind, nun ein zusätzliches Honorar erhalten. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg und die DAK-Gesundheit haben im letzten Dezember eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Diesen Januar geht das Projekt an den Start.

Die neue Vereinbarung zur Nachschulung und vertiefenden Beratung für Asthma- und COPD-Patienten wurde auf der Basis der Nationalen Versorgungsleitlinie abgeschlossen, wie der LAV mitteilt. Mit im Boot ist zudem der Arzneimittelhersteller AstraZeneca. Denn das Angebot der vertieften Beratung richtet sich konkret an DAK-versicherte Patienten, die mit Symbicort® therapiert werden. Zudem müssen sie im Asthma-Kontroll-Test (ACT) einen Wert unter 20 oder einen Wert unter 24 mit definierten Komplikationen erreicht haben.

Apotheken, die der Vereinbarung beitreten wollen, müssen eine entsprechende Schulung absolvieren. Dabei werden zum einen bereits absolvierte Schulungen anerkannt. Der LAV wird zusammen mit AstraZeneca aber auch weitere Schulungen anbieten. Die Teilnahme ist sowohl für Apotheken als auch für Patienten freiwillig.

Apotheker, die mitmachen, führen im Rahmen des Beratungskonzeptes Asthma.aktiv® einen Asthma-Kontroll-Test durch. Sie kontrollieren den Umgang mit dem Turbohaler Symbicort® und schulen bei Bedarf vertiefend nach. Ist der Patient im Besitz eines Peak-Flow-Meters, so wird auch hier der Umgang mit dem Peak-Flow-Meter kontrolliert und bei Bedarf nachgeschult. Weiterhin sollen die Patienten auf das bestehende Disease-Management-Programm der DAK-Gesundheit aufmerksam gemacht werden.

Die Apotheken dokumentieren ihre Leistungen auf einem einseitigen Vordruck im Ankreuzverfahren. Die Ergebnisse evaluiert sodann die DAK-Gesundheit. Die teilnehmende Apotheke erhält für ihre Leistungen zusätzlich ein Honorar von 12 Euro netto pro Patient und Quartal. Das Honorar wird mit einer Sonder-PZN direkt auf dem Rezept abgerechnet.

Laut LAV sind in Baden-Württemberg rund 55.000 Menschen mit den Diagnosen Asthma und COPD bei der DAK-Gesundheit versichert – über ihre Rezepte sind sie in der Apotheke zu erkennen. Um Patienten für das Projekt zu gewinnen, sollten Apotheker sie direkt ansprechen. Die DAK-Gesundheit informiert aber auch gezielt über das Beratungskonzept.


LAV/DAZ.online


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