Gesetzentwürfe vorgelegt

Preismoratorium im Bundestag

Berlin - 18.12.2013, 11:26 Uhr


Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD bringen heute Vormittag gleich zwei gesundheitspolitische Gesetzentwürfe ein: Für das 13. und das 14. SGB V-Änderungsgesetz. Ersteres soll kurzfristig sicherstellen, dass die Pharmaunternehmen ihre Preise zum Jahreswechsel nicht erhöhen. Im zweiten Gesetzentwurf wird das Vorhaben festgezurrt und die Bestandsmarktbewertung aus dem SGB V gestrichen. Zudem wird der Herstellerrabatt auf sieben Prozent festgelegt.

Erst gestern wurde die Kanzlerin gewählt – und schon heute findet die erste gesundheitspolitische Debatte im Bundestag statt. Beide Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD sollen zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen werden. Bei einem handelt es sich um ein Gesetz, das im Eilverfahren verabschiedet werden soll – ein äußerst unübliches Vorgehen im Deutschen Bundestag. Doch der Großen Koalition ist viel daran gelegen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.

Der Entwurf für dieses 13. SGB V-Änderungsgesetz ist daher auch sehr knapp gehalten. Er sieht lediglich eine Änderung in § 130a Abs. 3a Satz 1 SGB vor: Aus dem 31. Dezember 2013 als Datum für das Auslaufen des Preisstopps wird der 31. März 2014. Wie die Fraktionen in ihrer Begründung schreiben, soll mit der Verlängerung des Preismoratoriums „der ab dem Jahr 2014 eintretende deutliche Anstieg der Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel begrenzt werden und zugleich einer weiteren übermäßigen Preisentwicklung zulasten der Krankenkassen entgegengewirkt werden, die ohne diese Maßnahme zu erwarten wäre“. Schließlich habe sich das Preismoratorium zur Dämpfung der Arzneimittelausgaben bewährt. Schon morgen soll der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschieden, der Bundesrat soll ihm ebenfalls am Donnerstag seinen Segen geben.

Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz geht die Große Koalition den üblichen Weg der Gesetzgebung – seine Verabschiedung wird also etwas später erfolgen. Spätestens soll das Gesetz aber zum 1. April 2014 in Kraft treten. Mit ihm soll die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die sich schon vor 2011 am Markt befanden, aufgehoben werden. Zudem wird der gesetzliche Herstellerrabatt für nicht-festbetragsgebundene Arzneimittel, der ab Januar 2014 laut Gesetz nur noch sechs Prozent beträgt, auf sieben Prozent festgelegt werden. Und: Das Preismoratorium wird erneut verlängert – bis zum 31. Dezember 2017.


Kirsten Sucker-Sket


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