Verlängerung von Preisstopp und Zwangsrabatt

FAZ: Kanzleramt tritt auf die Bremse

Berlin - 13.12.2013, 10:24 Uhr


Das Kanzleramt hat die Vorbereitungen unterbrochen, noch nächste Woche ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, mit dem die Zwangsmaßnahmen gegen die Pharmaunternehmen fortgesetzt werden. Das meldet heute die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, über den 31. Dezember 2013 hinaus den Preisstopp für Arzneimittel beizubehalten und den Herstellerabschlag auf sieben Prozent festzusetzen.

Das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, sieht vor, dass das seit August 2010 bestehende Preismoratorium und der 16-prozentige Herstellerrabatt auf Nicht-Festbetragsarzneimittel mit Ablauf des Jahres 2013 enden. Doch SPD und CDU/CSU haben vereinbart, den Krankenkassen diese Einsparungen zu erhalten – jedenfalls in einem gewissen Maß. Der Preisstopp soll bleiben und der Herstellerrabatt zwar reduziert werden – aber nicht auf sechs Prozent, wie es im Gesetz steht, sondern auf sieben Prozent. Diese Regelung, so steht es im Koalitionsvertrag, solle ab 2015 jährlich daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts der finanziellen Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen ist. Bis zu 700 Millionen Euro ließen sich hierdurch jährlich sparen, hatte Jens Spahn (CDU) während der Koaltionsverhandlungen verkündet.

Die Pharmaindustrie hält von diesen Plänen bekanntlich nichts. Und das Kanzleramt hat nun offenbar auch Bedenken, das Gesetz in großer Eile durchzudrücken. Am 17. Dezember soll Angela Merkel zur Kanzlerin gewählt werden und die Regierungsbildung abgeschlossen sein. Damit bleibt nicht mehr viel Zeit, ein möglichst wasserfestes Gesetz zu formulieren, das zum 1. Januar 2014 in Kraft treten kann. Offenbar gebe es in der Regierung Besorgnis, dass man dieses Verfahren nicht „überstrapazieren“ dürfe, schreibt die „FAZ“. Deshalb habe das Kanzleramt dafür gesorgt, dass das Gesundheitsministerium Wünschen der Fraktionen nach Vorlage von „Formulierungshilfen“ nicht nachgekommen sei. Auf diese Weise hätten die Fraktionen das Gesetz ohne einen Kabinettsbeschluss als „Fraktionsentwurf“ in den Bundestag einbringen können. Das bedeute aber nicht, dass die Fraktionen in der Sache machtlos seien, berichtet die FAZ aus SPD-Kreisen.

Allerdings: Selbst wenn noch dieses Jahr ein Gesetzentwurf  zur ersten Lesung eingebracht würde, ginge es nicht ohne eine rückwirkende Regelung. Dass die neuerlichen Sparmaßnahmen in einer schwarz-roten Koalition gesetzlich geregelt werden, ist  sicher. Die Frage ist nur, wann dies gelingt und ob eine Reglungslücke zu Jahresbeginn verhindert werden kann, die es den pharmazeutischen Unternehmen erlauben würde, ihre Preise wieder anzuheben.


Kirsten Sucker-Sket