Reaktion auf Koalitionsvertrag

AkdÄ: Bestandsmarktaufruf ist unentbehrlich

Berlin - 12.12.2013, 09:07 Uhr


Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) appelliert an die künftige Regierung, die Möglichkeit einer Nutzenbewertung des Bestandsmarkts aufrechtzuerhalten. In einer Stellungnahme äußert sich die Kommission zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Beendigung des Bestandsmarktaufrufs – und mahnt, dass nur ein gezielter Bestandsmarktaufruf eine hochwertige und wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherstellen könne.

Durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Beendigung des gesamten Bestandsmarktaufrufs (§ 35a Abs. 6 SGB V) würden wesentliche Fortschritte des 2010 von der bisherigen Koalitionsregierung verabschiedeten Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) ohne ersichtlichen Grund abgeschafft, heißt es in der Stellungnahme – und das, nachdem nur eine Wirkstoffgruppe bewertet worden sei, die Gliptine. Dabei habe sich nur für zwei der Wirkstoffe Hinweise auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie ergeben, beschränkt auf einige wenige Indikationssegmente.

Hier zeigt sich nach Auffassung der AkdÄ die Relevanz für die Patienten, aber auch die potenzielle Bedeutung des Verfahrens für die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem: Seien doch Gliptine gegenüber der Vergleichstherapie um das 10-fache teurer und ihre Verordnungszahl in den letzten Jahren rasant angestiegen. Mit Beendigung der laufenden Verfahren des Bestandsmarktaufrufes werde zudem die bereits begonnene Nutzenbewertung zahlreicher weiterer Wirkstoffe eingestellt, darunter teure Analogpräparate wie eine Oxycodon-Naloxon-Kombination, die in einigen europäischen Ländern wegen eines fehlenden therapeutischen Zusatznutzens nur eingeschränkt oder gar nicht erstattet werde.

Nicht zuletzt behindert die Abschaffung der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes auch eine unabhängige Information von Ärzten und Patienten, meint die AkdÄ. Damit sei Transparenz geschaffen worden. Das Verfahren des Bestandsmarktaufrufs bereits nach Aufruf der ersten Wirkstoffgruppe wieder zu beenden, konterkariere die Zielsetzung einer rationalen Arzneimittelversorgung und bedeute zudem eine Abkehr von dem noch im Koalitionsvertrag reklamierten „lernenden System“. Die Kommission appelliert daher „mit Nachdruck“ an die politischen Entscheidungsträger, die Möglichkeit einer Nutzenbewertung des Bestandsmarkts aufrechtzuerhalten.

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Juliane Ziegler


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