Bundesrechnungshof

Mehr Kontrolle von Gesundheitsfonds und Ärzten

Berlin - 10.12.2013, 14:55 Uhr


Bundesministerien und -verwaltungen vergeuden Jahr für Jahr große Summen durch unsinnige Investitionen oder mangelhafte Kontrollen. Das kritisiert der Bundesrechnungshof (BRH) in seinen Bemerkungen 2013 zum Haushaltsjahr 2012. In Bezug auf das Ressort Gesundheit bemängelt er unter anderem, dass die Jahresabschlüsse für den Gesundheitsfonds nach wie vor nicht aussagekräftig seien. Zudem reichten die bestehenden Kontrollmechanismen nicht aus.

Der BRH prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Das Ergebnis seiner Prüfung fasst er jährlich für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat in Bemerkungen zusammen. In seinem diesjährigen Bericht kritisiert er, dass das Bundesversicherungsamt, das den Gesundheitsfonds seit 2009 verwaltet (mit Ausgaben von bis zu 185 Mrd. Euro im Jahr 2012), die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 nicht bis zum 15. Mai des Folgejahres, sondern verspätet vorlegte. Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liege noch gar kein Geschäftsabschluss vor.

Die vorliegenden Jahresabschlüsse seien zudem wenig aussagekräftig, da sie keine Erläuterungen zur Finanz- und Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds enthielten. Zudem reichten die Kontrollmechanismen nicht aus: Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Innenrevision des Bundesversicherungsamtes sollte nach Auffassung des BRH durch eine unabhängige Prüfung abgelöst werden, um Interessenkollisionen auszuschließen. Die Prüfung der Innenrevision könne eine unabhängige Prüfung nicht ersetzen. Vom Bundesgesundheitsministerium fordert er daher, einen Vorschlag für entsprechende Regelungen zu erarbeiten.

Ein weiterer Kritikpunkt des BRH: Steuerpflichtige Leistungen von Ärzten werden häufig nur unzureichend erfasst. Zwar seien medizinische Behandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ärzte erbrächten aber zunehmend auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen, etwa kosmetisch motivierte Brustoperationen, Faltenbehandlungen, Entfernen von Tätowierungen, aber auch das Bleichen von Zähnen. Diese steuerpflichtigen Leistungen erkannten die Finanzämter laut BRH häufig nicht, prüften die Steuerangaben von Ärzten oft nur oberflächlich und schenkten umsatzsteuerlichen Fragen bei Betriebsprüfungen nur wenig Beachtung. Das Bundesfinanzministerium fordert er daher auf, Vorschläge für eine sachgerechte Information der Finanzämter zu erarbeiten und mit den Landesfinanzverwaltungen das weitere Vorgehen abzustimmen.


Juliane Ziegler