Notdienstpauschale

46 Euro Mahngebühr für Nachzügler

Berlin - 06.12.2013, 12:03 Uhr


Das korrekte Ausfüllen des Sonderbelegs „Selbsterklärung“ für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) macht einigen Apotheken noch immer Schwierigkeiten. Nun hat die NNF-Geschäftsführung Apotheken, die nicht oder nicht korrekt gemeldet haben, angemahnt und eine Mahngebühr von 46 Euro auferlegt.

Seit August ist der DAV-Nacht- und Notdienstfonds aktiv. Alle Apotheken waren aufgefordert, eine Einverständniserklärung abzugeben, dass ihr Rechenzentrum den neuen 16-Cent-Zuschlag pro Arzneimittelpackung an den NNF überweist. Zudem muss der Sonderbeleg „Selbsterklärung“ abgegeben werden. Auf diesem müssen Apotheken jeden Monat eine Selbstauskunft über die Zahl der zulasten der PKV/Beihilfe abgegebenen Arzneimittel abgeben – und zwar aller! Dazu bedrucken sie über ihre Warenwirtschaftssysteme besagten Sonderbeleg und reichen diesen mit dem normalen Rezeptgut bei ihrem Rechenzentrum ein.

Offenbar gab es anfänglich noch einige Missverständnisse. Die Selbsterklärungen waren zuweilen fehlerhaft, etwa weil nur jene Privat-Verordnungen gezählt wurden, die im Notdienst abgegeben wurden. Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz sieht vor, dass im Fall, dass eine Apotheke der Pflicht zur Selbsterklärung nicht nachkommt, die Zahl der Packungen geschätzt und hierfür eine Gebühr von bis zu 500 Euro erhoben werden kann.

Nun sind es aber nur 46 Euro. Es bilde den Aufwand ab, den der NNF gehabt habe, erklärte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Die NNF-Geschäftsführung könne hier frei ein Kalkulationsmodell zugrunde legen. Es sei aber ein Ziel des Fonds, die Verwaltung schlank zu halten und mit wenig Kosten zu arbeiten. Dies sei bislang gelungen. Würde die Geschäftsführung nun übermäßige Gebühren verlangen, bekäme sie vermutlich Druck, so Becker. Schließlich muss sie dem Bundesgesundheitsministerium die Rechnungslegung des Fonds auf Verlangen offenlegen.

Becker geht jedenfalls davon aus, dass die Anlaufschwierigkeiten im nächsten Quartal, das Ende Dezember endet, weitgehend überwunden sein werden.


Kirsten Sucker-Sket


Das könnte Sie auch interessieren

Selbsterklärung macht mancher Apotheke zu schaffen

NNF: 46 Euro Mahngebühr für Nachzügler

DAV-Chef mit Umsetzung zufrieden

Ein Jahr Nacht- und Notdienstfonds

Nacht- und Notdienstfonds

NNF wird ein Jahr alt

Auszahlung für erstes Quartal 2014 steht an - 268,38 Euro pro voll geleistetem Dienst

Notdienstpauschale steigt um 15,63 Euro

Nacht- und Notdienstfonds kann endgültige Höhe erst am 19. Dezember ermitteln

Erste Pauschale kommt zu Weihnachten: 213 Euro

Erste Nacht- und Notdienstpauschale kommt

Zu Weihnachten gibt’s Geld