Schweiz

Krankmeldung aus der Apotheke

Berlin - 02.12.2013, 14:04 Uhr


In der Schweiz können Arbeitnehmer ihre Krankmeldung ab 2014 auch in der Apotheke bekommen. Allerdings nur in den Apotheken, die sich an dem vom Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse und dem Gesundheitsdienstleister Medgate initiierten Pilotprojekt netCare beteiligen – und nur unter bestimmten Bedingungen. Dabei wird ein Arzt zur Beratung des Patienten in die Apotheke geschaltet und stellt dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.

In der Schweiz ist es Ärzten grundsätzlich erlaubt, AUs aufgrund einer telefonischen bzw. telemedizinischen Beurteilung auszustellen. Auf den Bescheinigungen werde dies auch entsprechend vermerkt, erklärt Medgate in einer Mitteilung. Um Missbräuchen vorzubeugen, würden die Krankmeldungen gemäß klar definierten internen Richtlinien ausgestellt. Sie dürften etwa nur ausgestellt werden, wenn eine abschließende Behandlung durch den Arzt vorliege und mit ausreichender Plausibilität eine medizinische Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit möglich sei.

Das Angebot gilt dabei nur für Patienten in ungekündigten Arbeitsverhältnissen. Zudem werden Patienten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die AU nur dann beweiskräftig sei, wenn der Arbeitgeber sie auch akzeptiere. Apotheken in der Schweiz, die am netCare-Projekt teilnehmen, können diesen Service ab Januar anbieten, bestätigte ein Medgate-Sprecher. Die Apotheke selbst verdiene damit eine Beratungsgebühr von 15 Franken, die telemedizinische Konsultation koste den Patienten 63 Franken. Die Kosten werden allerdings nicht von allen Krankenkassen übernommen.


Juliane Ziegler