Frankreich

TÜV hat Mitschuld am Brustimplantate-Skandal

Berlin - 15.11.2013, 08:59 Uhr


Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein französisches Gericht den TÜV Rheinland am Donnerstag für mitschuldig befunden. Das Handelsgericht in Toulon entschied, dass der TÜV haftbar sei, weil er seine Kontroll- und Aufsichtspflichten vernachlässigt habe. Er soll jetzt für den Schaden von Importeuren und Opfern aufkommen – will aber in Berufung gehen.

Sechs Händler und über 1.600 betroffene Frauen hatten im französischen Toulon Schadenersatz in Höhe von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro vom TÜV verlangt. Sie warfen ihm Nachlässigkeit bei der Kontrolle der Firma PIP vor. Der TÜV hatte eine Verantwortung zurückgewiesen. Er betont, von PIP getäuscht worden zu sein. Doch das französische Gericht befand den TÜV Rheinland für mitschuldig und verurteilte ihn zum Schadenersatz.

PIP hatte für die hergestellten Brustimplantate ein nicht zugelassenes Industriesilikon verwendet. Der TÜV Rheinland zertifizierte das Unternehmen europaweit. Infolge der Minderwertigkeit reißen die Einlagen schneller und können zu Entzündungen führen. Hierzulande konnte der TÜV Rheinland bislang mehrere Prozesse für sich entscheiden. Die Gerichte entschieden, er sei als Benannte Stelle weder verpflichtet, konkrete Implantate zu untersuchen noch unangekündigte Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Die betrügerischen Handlungen von PIP seien für ihn nicht erkennbar gewesen.

Lesen Sie


DAZ.online