Verband legt Reinheitsgebot fest

E-Liquids: Nikotin nur in Arzneibuchqualität

Berlin - 07.11.2013, 16:32 Uhr


Politisch gibt es noch keine Entscheidung, wie künftig mit E-Zigaretten umgegangen werden soll. Der Verband des eZigarettenhandels hat zur Sicherheit von Konsumenten jetzt die Anforderungen an die Inhaltsstoffe für alle verbandsorganisierten Unternehmen festgelegt: „Das Reinheitsgebot verdrängt alle unseriösen Anbieter, die mit der Gesundheit ihrer Kunden spielen“, erklärt der Verbandsvorsitzende Dac Sprengel.

Damit will der Verband Tatsachen schaffen. „Dieses Modell ist so simpel und effektiv wie das Reinheitsgebot für Bier und hoffentlich genauso erfolgreich“, sagt Sprengel. Die Definition des Reinheitsgebots: „Zulässige Inhaltsstoffe von E-Zigarettenliquids sind Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Nikotin in Arzneibuchqualität (USP/ EP) sowie lebensmittelzugelassene Aromen auf Wasserbasis ohne bekannte Inhalationsrisiken.“ Abgesehen von diesen fünf dürfen Liquids keine weiteren Substanzen enthalten.

Natürlich ist man sich beim VdeH darüber im Klaren, dass das E-Zigaretten-Reinheitsgebot keine gesetzliche Wirkung entfalten kann, „aber wir setzen ein deutliches Signal zur Nachahmung und zeigen, dass sich die seriöse Industrie sehr wohl um diese Belange kümmert“, erklärt der Verbandsvorsitzende – auch wenn diese von der EU bislang nicht berücksichtigt würden. Und die Idee wird offenbar für gut befunden: Weltweit sollen Verbände bereits signalisiert haben, dem deutschen Vorbild folgen zu wollen.


Juliane Ziegler