Triptan-OTC-Switch

BAH wendet sich an Bundesratsmitglieder

Berlin - 04.11.2013, 15:20 Uhr


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) will verhindern, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag gegen die teilweise Entlassung von Sumatriptan und Zolmitriptan aus der Verschreibungspflicht stimmt. In einem Schreiben forderte der Verband alle Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister der Länder auf, dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf zuzustimmen.

Wenn es nach dem Vorschlag des BMG geht, sollen mit den beiden Wirkstoffen Sumatriptan und Zolmitriptan in Kürze zwei weitere Triptane unter bestimmten Bedingungen verschreibungsfrei erhältlich sein. Das Ministerium folgt dabei den Empfehlungen des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht. Doch der Gesundheitsausschuss des Bundesrates lehnte die Entlassung im Rahmen seiner letzten Sitzung ab: Die vorgesehenen Bedingungen seien gar nicht umsetzbar, hieß es zur Begründung. Die Regelungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu Triptanen würden zudem insgesamt unverständlich und Fehleinschätzungen seien damit „vorprogrammiert“.

Mit der Argumentation des Bundesrats-Gesundheitsausschusses käme künftig nur noch die vollständige Entlassung einer ganzen Wirkstoffgruppe aus der Verschreibungspflicht in Betracht, kritisiert der BAH. Seiner Meinung nach wäre das ein Paradigmenwechsel, der der gesetzlich geforderten und wissenschaftlich gebotenen Bewertung von Einzelstoffen zuwiderliefe. Zudem könne dadurch der Prozess der Entlassung bewährter Arzneistoffe aus der Verschreibungspflicht nahezu vollständig zum Erliegen kommen – das sei aber weder im Interesse der Patienten noch eines modernen Gesundheitssystems.

Mit Blick auf die aus Sicht des BAH nicht schlüssige Ablehnungsbegründung und die grundsätzliche Bedeutung für künftige OTC-Switch-Verfahren wandte sich der Verband daher in der vergangenen Woche an alle Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister bzw. -senatoren der Länder und forderte diese auf, nicht dem Votum des Gesundheitsausschusses, sondern dem Vorschlag des BMG und damit der Empfehlung des Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zu folgen. BMG und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden darüber ebenfalls informiert.

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Juliane Ziegler


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