DAT-Nachlese

Brandenburg mit Antragsbehandlung unzufrieden

Berlin - 01.10.2013, 15:59 Uhr


Die Landesapothekerkammer Brandenburg ist mit der Behandlung ihrer Anträge zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durch den diesjährigen Deutschen Apothekertag unzufrieden. „Warum wird eine Diskussion über die die Apotheker vor Ort in ihrer täglichen Arbeit berührenden Themen auf dem DAT oder in anderen Kammerbereichen unterdrückt, obwohl wir vielfach den Wunsch der Apotheker aus anderen Bundesländern wahr­genommen haben“, so Kammergeschäftsführerin Kathrin Fuchs in einer Nachlese zum DAT 2013.

Die Kammer Brandenburg hatte mehrere Anträge zur Änderung der ApBetrO gestellt, die vom Plenum in die Ausschüsse verwiesen worden waren. „Wir erwarten, dass der Beratung dieser Anträge in der ABDA-Mitgliederversammlung – anders als zum DAT – eine angemessene Zeit eingeräumt wird. Es kann nicht sein, dass Anträge zur Grundlage des täglichen Handelns in der Apotheke durch polemische Ausführungen und Drohgebärden verhindert und nicht diskutiert werden“, so Fuchs.

„Warum ist niemand willens, sich mit fachlichen Argumenten auseinanderzusetzen. Denn es geht nicht darum, wie die AATB oder eine Landesaufsichtsbehörde die ApBetrO auslegen, sondern um die Korrektur falscher Passagen“, kritisiert Fuchs dieses Vorgehen. Man laufe auch nicht mehr Gefahr, mit den Anträgen aus Brandenburg die ApBetrO wieder zu „öffnen“. Schließlich gebe es bereits einen angenommenen DAT-Antrag von 2012 (Drs. 6.2.2) zu einem ähnlichen Thema und auch dieses Jahr habe der DAT einen Antrag (Drs. 3.1.20) angenommen.

Die Kammer Brandenburg habe ihre Anträge auf zwei Umfragen unter allen brandenburgischen Kollegen gestützt, so Fuchs. Diese Evaluation habe ergeben, dass mehr als zwei Drittel der nicht barrierefreien Apotheken auf dem Land zu finden seien. Deutlich mehr als die Hälfte aller Rezepturen würden auf dem Land hergestellt. 83 Prozent aller Apotheken Brandenburg wollten nach der neuen ApBetrO keine Defekturen mehr herstellen. Zwei Drittel der im Rentenalter befindlichen Apothekeninhaber arbeiten auf dem Land. Ebenfalls zwei Drittel der Apotheken ohne zweiten Approbierten seien in der Fläche angesiedelt.

Bei einer Rücklaufquote von 69 Prozent hätten sich 98 Prozent der antwortenden Kollegen dafür ausgesprochen, „die angesprochenen Knackpunkte weiter zu bearbeiten“, so Fuchs. Daraus seien die Anträge zum DAT entstanden, die von der Kammerversammlung – also der verfassten Apothekerschaft des Landes Brandenburg – verabschiedet wurden.

Die Apotheker vor Ort wollten wissen, warum das Häkchen auf dem Papier- oder dem elektronischen Protokoll mehr der Qualitätssicherung diene als eine Teilnahme an Rezepturringversuchen. Fuchs: „Warum ist ein Teearbeitsplatz in der Rezeptur verboten, aber im Labor erlaubt, wenn dort nicht hergestellt wird – bedeutet die Staub- und Keimbelastung keine Gefährdung für die Ausgangsstoffe bei ihrer Prüfung?“ Und wie könne die Dokumentation einer Plausibilitätsprüfung auch bei NRF-Rezepturen wegen Alter und Geschlecht des Patienten gefordert werden, wenn diese Maßnahme, die ja bei jeder Arzneimittelabgabe erfolge, bei Fertigarzneimitteln und Defekturen nicht notwendig sei.


Lothar Klein


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