Baden-Württemberg

Inkontinenzhilfen: AOK bietet neuen Vertrag

Berlin - 30.09.2013, 10:09 Uhr


Heute laufen die zwischen Apotheken und der AOK Baden-Württemberg bestehenden Verträge über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln im ambulanten Bereich aus. Die Kasse hat einen neuen Vertrag aufgesetzt, dem die einzelnen Apotheken beitreten können. Mit dem Landesapothekerverband verhandelt die Kasse noch.

Die AOK hatte den mit dem LAV bestehenden Vertrag im Juni gekündigt. Allerdings ohne mit den Apothekern zuvor darüber gesprochen zu haben, weshalb diese auf die Kündigung überrascht reagierten. Offenbar versuche die Kasse, zu testen, ob es nicht auch billiger geht, vermutete man beim LAV. Und in der Tat sieht das neue Vertragsangebot eine geringere Vergütung als bislang vor: Statt der Monatspauschale von 33 Euro für die häusliche Versorgung erhalten Apotheken künftig 29 Euro, jeweils für Erst- und Folgeversorgung. Für die Versorgung in Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt es bei der Pauschale von 38 Euro.

Mit dieser Vergütung sind sämtliche Leistungen und Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der Versicherten abgegolten, insbesondere die telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslichkeit des Versicherten –, die Bereitstellung von Testprodukten sowie Auslieferung und Abwicklung der administrativen Tätigkeiten. Die Lieferung der Hilfsmittel muss spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung (auf Wunsch in produktneutraler Verpackung) versandkostenfrei an die vom Versicherten angegebene Adresse erfolgen und grundsätzlich einen Monatsbedarf decken.

Die Apotheken müssen laut Vertrag selbst sicherstellen, dass die Vergütung nur für die Monate abgerechnet wird, in denen tatsächlich Hilfsmittel notwendig waren und geliefert wurden. Die AOK behält sich außerdem vor, die Qualität der Versorgung „in der ihr geeignet erscheinenden Form (u.a. durch Versichertenbefragung) zu überprüfen oder überprüfen zu lassen“. Anfragen der Kasse oder beauftragter Gutachter sind unverzüglich zu beantworten. Zudem sieht der Vertrag vor, dass die Kasse bei Vertragsverstößen Verwarnungen aussprechen und die Zahlung von Strafen bis zu 10.000 Euro je Einzelfall fordern kann – die Summe darf fünf Prozent des Brutto-Rechnungsbetrages dabei nicht überschreiten.

Der neue Inkontinenzhilfsmittel-Vertrag und die Beitrittserklärung kann auf der Internetseite der AOK bzw. über diesen Link eingesehen werden.


Juliane Ziegler


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