Pille danach

Ordermed kooperiert mit DrEd

Berlin - 25.09.2013, 11:39 Uhr


Die „Pille danach“ in weniger als 30 Minuten – ohne persönlichen Arztkontakt: Das verspricht Ordermed und hat zur Realisierung dieses Angebots eine Kooperation mit der in London ansässigen Online-Arztpraxis DrEd geschlossen. Damit will man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: einfache Rezept-Beschaffung und die Einlösung in der Apotheke vor Ort.

Die Unterstützung der inhabergeführten und wohnortnahen Apotheke sei ihm „ein persönliches Anliegen“, schreibt Ordermed-Geschäftsführer Markus Bönig. Jedes Rezept, das statt in einer Versandapotheke in einer Apotheke vor Ort eingelöst werde, sei insoweit ein „gutes“ Rezept. Daher auch die Kooperation mit der Online-Praxis. Die beim Deutschen Apothekertag geforderte Möglichkeit, die „Pille danach“ auch ohne Verordnung eines Arztes abgeben zu können, sei „damit faktisch schneller Realität geworden“, als die Antragsteller es sich vermutlich vorgestellt hätten.

Frauen sei es damit ab sofort möglich, ein Privatrezept für die Pille danach auf dred.com und die Einlösung in ihrer Apotheke vor Ort in weniger als 30 Minuten vollständig zu realisieren. Dafür muss beim Checkout auf der Webseite eine der über 750 Ordermed-Partner-Apotheken ausgewählt werden. Die Apotheke erhält daraufhin umgehend das Rezept per Fax sowie einen Botenauftrag mit den Details zur Bestellerin – das Originalrezept kommt einen Tag später per Post. „Da es sich immer um einen Notfall handelt, ist die Abgabe aufgrund des Vorliegens des Faxes unproblematisch und zulässig“, erklärt Bönig.

Und weiter: „Grundsätzlich handelt es sich bei einem von Dr. Ed ausgestellten Rezept um ein ganz normales Privatrezept, das von einem deutschen Arzt mit einer deutschen Approbation unterzeichnet wurde.“ Ab Oktober 2013 dürfe dann sogar „jeder beliebige europäische Arzt“ ein Rezept ausstellen, kündigt Bönig an. Das sieht eine EU-Richtlinie zur Regelung der gültigen Mindestvorgaben für ärztliche Verschreibungen vor, die die Mitgliedstaaten bis zum 25. Oktober 2013 in innerstaatliches Recht umsetzen müssen.

Derweil regt sich hierzulande Widerstand gegen das Konzept von Online-Arztpraxen wie DrEd und DrThom. Dass sie für das Ausstellen eines Rezeptes auf den direkten Kontakt zum Patienten verzichten, dürfe nicht sein, findet man etwa in Bayern – und versucht daher im Bundesrat dafür zu sorgen, dass von entsprechenden Online-Arztpraxen ausgestellte Rezepte in Deutschland nicht anerkannt werden. „Bayern ist klar dagegen, dass von Online-Praxen ausgestellte Rezepte bei Apotheken in Deutschland eingelöst werden können“, betonte ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

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Juliane Ziegler


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