Forderung des Apothekertags

„Reimporte sind überholt“

Düsseldorf - 20.09.2013, 14:00 Uhr


Reimporte sind nicht mehr zeitgemäß. Die bevorzugte Abgabe, zu denen die Apotheken verpflichtet sind (Reimportförderklausel § 129 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 SGB V), hat sich überholt und sollte daher gestrichen werden. Dies forderte das Plenum des Deutschen Apothekertags mit großer Mehrheit.

Die Reimportförderung hat sich, so der verabschiedete Antrag, unter anderen dadurch überholt, dass Originalhersteller für ihre Arzneimittel zum Teil Rabattverträge verabschieden, deren Preise günstiger sind als die Reimporte. Bienfait vom antragstellenden Apothekerverband Berlin: „Die Reimportförderklausel ist nicht mehr nötig.“

Außerdem, so der Antrag, „sind nach erfolgter Streichung dieser Klausel „die Krankenkassen gefordert, den Apotheken die entstandenen Guthaben auszuzahlen. Die Auszahlung der zwischenzeitlich angehäuften Guthaben stelle, so die Begründung des Antrags, eine „kleine Entschädigung für die jahrelangen Bemühungen der Apotheken zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen dar“.


Peter Ditzel