Rot-rot-grüne Ländermehrheit

Präventionsgesetz scheitert im Bundesrat

Berlin - 20.09.2013, 12:28 Uhr


Der Bundesrat hat soeben beschlossen, das Präventionsgesetz und die daran angefügten Anti-Korruptions-Regelungen im Gesundheitswesen in den Vermittlungsausschluss zu verweisen. Damit ist das Vorhaben gescheitert, weil das Gesetz aus zeitlichen Gründen in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten kann. Die nächste Bundesregierung muss ein neues Gesetzgebungsverfahren starten.

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) erklärte vor der Abstimmung, der Gesetzesvorschlag verfehle das Thema: Ein Präventionsgesetz solle die Gesundheitschancen aller Gruppen und Schichten der Bevölkerung erhöhen. Bekanntlich hänge die Gesundheit von der sozialen Lage ab, sozial Schwächere seien öfter krank, so Tack. Das Eigenverantwortungsprinzip der Bundesregierung sei bei der Gesundheit daher falsch. Gesundheitsförderung und Prävention seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürften nicht allein den Krankenkassen auferlegt werden. Das vorgelegte Gesetz der Regierung sei insoweit eine „Mogelpackung“ – auch weil zugleich die Anti-Korruptions-Bekämpfung im Gesundheitswesen angefügt worden sei, die hier nicht reingehöre.

Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Gesundheitssenatorin in Hamburg, bezweifelte die Ernsthaftigkeit der Regierungspläne: Wenn sie Prävention und Korruption im Gesundheitswesen „ernsthaft gewollt hätte“, hätte es ihrer Meinung nach Mittel und Wege gegeben. Doch beide Themen seien „viel zu spät“ angepackt worden, viele Meinungen seien ignoriert und letztlich zwei „derart missratene Gesetze völlig grundlos miteinander verknüpft“ worden. Es sei „schade“, dass die Regierung mit beiden Themen so „nachlässig“ umgehe und ein Scheitern einkalkuliert habe. Denn der Präventionsvorschlag bleibe weit hinter dem, was zuvor angeregt wurde – und auch die Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen seien nicht ausreichend. Die Strafbarkeit müsse im Strafgesetzbuch geregelt werden.

„Es ist nicht Aufgabe des Bunderats, schlechte Gesetze abzunicken, nur damit sie kommen“, schloss Prüfer-Storcks – vorliegend gelte: „Kein Gesetz ist besser als ein schlechtes Gesetz!“ Das bestätigte Bremens Gesundheitssenator, Dr. Hermann Schulte-Sasse (parteilos): Es sei zu aufwändig, die Mängel des Gesetzes im Nachhinein zu reparieren. Man solle daher lieber die Chance wahren, in der kommenden Legislaturperiode ein effektives Präventionsgesetz parteiübergreifend auf den Weg zu bringen. Das vorliegende sei jedenfalls „mit heißer Nadel gestrickt“, es sollte offenbar im Schnellverfahren ein Haken dahinter gemacht werden – und das, obwohl das Thema im Koalitionsvertrag als gesundheitspolitischer Schwerpunkt genannt sei. Letztlich sei es aber „unzureichend und untauglich“.

Verteidigt wurde der Regierungsvorschlag von Ulrike Flach (FDP), der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium. Keiner der bisherigen Vorschläge hätte so hohe Finanzmittel für Prävention und Gesundheitsförderung vorgesehen, betonte sie. Erstmalig werde den gesetzlichen Krankenkassen außerdem ausdrücklich vorgeschrieben, mindestens 280 Millionen Euro in Prävention zu investierten – vier Mal so viel wie bisher. Im Hinblick auf die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung erklärte sie, man habe der Aufforderung des Bundesgerichtshofs, die bestehende Gesetzeslücke zu schließen, „schnell“ nachkommen wollen. Ob das Verbot im Sozialgesetzbuch oder im Strafgesetzbuch stehe, spiele keine Rolle: „Dem Staatsanwalt ist es egal, in welchem Gesetz es verankert ist.“


Juliane Ziegler