Anträge zum Deutschen Apothekertag

Neue Konzepte und bekannte Forderungen

Berlin - 09.09.2013, 16:14 Uhr


Der Deutsche Apothekertag naht. Das Antragspaket für die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker ist geschnürt. Darin geht es unter anderem um mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Kompetenzen für Apotheker sowie um eine bessere Honorierung. Aber auch die novellierte Apothekenbetriebsordnung steht im Fokus einer Reihe von Anträgen. Die Forderung nach einer Direktwahl des ABDA-Präsidenten durch die Delegierten fehlt in diesem Jahr ebenfalls nicht. Unterstützt wird dieser Antrag jetzt auch von der Apothekerkammer Nordrhein.

In Zeiten sinkender Apothekenzahlen und oft beschworener Versorgungslücken startet das Paket für die Hauptversammlung mit einem Antrag aus Sachsen, der sich der Sicherstellung des Versorgungsauftrags annimmt. Die ABDA-Mitgliedsorganisationen sollen aufgefordert werden, „innerhalb der nächsten zwei Jahre  durch intensive Zusammenarbeit ein Konzept zu entwickeln, wie auch in Zukunft die Bevölkerung trotz einer geringeren Dichte öffentlicher Apotheken flächendeckend versorgt werden kann, ohne geringere Ansprüche an das Personal bzw. die Beratungsqualität oder gar die Arzneimittelsicherheit zu stellen“.

Zur Begründung führen die Antragsteller – Kammer und Verband – aus, dass in allen Bundesländern in den nächsten Jahren altersbedingt viele Apotheker wegfallen werden – ein massiver Mangel an vertretungsberechtigtem Personal sei zu erwarten. In den neuen Ländern werde dieser noch dadurch verstärkt, dass auch die Pharmazieingenieure nach und nach ausscheiden. Vor allem in ländlichen Regionen bestehe die Gefahr der Unterversorgung. Die Erkenntnis: „Um nicht von ungewollten politischen Entscheidungen wie dem Absenken der Anforderungen an qualifizierte Mitarbeiter oder der Aufweichung der Distributionswege überrascht zu werden, ist es notwendig, mit geeigneten Maßnahmen auf eine derartige Situation vorbereitet zu sein und rechtzeitig gegenüber Krankenkassen und Politik zu agieren anstatt zu reagieren.“

Der wiederkehrende Antrag, den ABDA-Präsidenten/die ABDA-Präsidentin und ihre/n Stellvertreter/in auf dem Deutschen Apothekertag durch die Delegierten wählen zu lassen, ist diesmal weit hinten platziert. Neu ist, dass auch eine Kammer sich für einen solchen Reformschritt ausspricht. Aus den beiden ähnlich lautenden Anträgen der Apothekerkammer Nordrhein und sieben Einzelapotheker/innen aus Westfalen-Lippe wurde ein Leitantrag. Neben der Wahl durch die Delegierten sieht er vor, dass die nötigen Satzungsänderungen durch die entsprechenden Gremien vorbereitet werden sollen. Zudem sollen die Kandidaten/-innen im ausreichenden Vorfeld der Wahl ihre berufspolitischen Ziele vorstellen können. Eine breite berufspolitische Legitimation durch die Basis sei zur Stärkung der politischen Durchsetzungskraft des ABDA-Präsidiums dringend geboten, heißt es zu Begründung. Auch die Akzeptanz der ABDA-Spitze werde durch eine basisdemokratische Abstimmung erheblich gestärkt. Im letzten Jahr wurden entsprechende Anträge gleich zu Beginn der Antragsberatung abgehandelt. Und es gab durchaus viel Zustimmung für die Idee der Direktwahl – wenn auch letztlich nicht genug aus Sicht der Antragssteller.


Kirsten Sucker-Sket


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