Politische Forderungen des BAH

BAH: Bewährte Distributionswege beibehalten

Berlin - 02.09.2013, 15:34 Uhr


Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) hat seine wichtigsten politischen Forderungen für die nächste Legislaturperiode zusammengestellt und bringt dieses 14-seitige Papier nun unter die Leute. Unter anderem fordert der BAH, die Spitzenverbände der Arzneimittelhersteller und der Apotheker in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beteiligen – jedenfalls dann, wenn es um Beschlüsse geht, die Hersteller und Apotheken betreffen.

Die Forderungsliste des BAH ist lang – und deutlich. Vergleichsweise moderat klingt der erste Punkt: Der 16-prozentige Herstellerabschlag und das Preismoratorium sollen – so wie es das Gesetz vorsieht – zum Jahresende auslaufen. Doch wenn es um die Nutzenbewertung geht, fordert der BAH schon mehr. Der Verband verweist darauf, dass der G-BA das höchste Selbstverwaltungsgremium in der GKV ist. Aufgrund seiner maßgebenden Position bei der Ausgestaltung des Leistungskataloges hätten seine Beschlüsse rechtsverbindliche Wirkung und zumindest mittelbare Wirkung auch gegenüber Dritten wie z.B. Arzneimittelherstellern oder Apothekern. Diese mittelbar Betroffenen müssten daher auch mitgestaltend Zugang zu den Ausschüssen des G-BA haben, schlussfolgert der BAH. Zumindest müsse es möglich sein, Entscheidungen und Beschlüsse des G-BA in einem Appellationsausschuss „anzufechten“.

Weiterhin ist es aus BAH-Sicht im Rahmen der frühen Nutzenbewertung „unerlässlich“, die rechtliche Überprüfung aller G-BA-Entscheidungen – insbesondere der Bestandsmarktaufrufe – zu ermöglichen. Am liebsten sähe es der Verband allerdings, wenn man wieder davon abkäme, Arzneimittel des Bestandsmarkts zur Nutzenbewertung aufzurufen. Schließlich ist das Verfahren für die Unternehmen sehr aufwändig. Stattdessen schlägt der BAH vor, das Festbetragssystem weiterzuentwickeln.

Auch zu den Erstattungsbeträgen, die Hersteller und GKV-Spitzenverband für neue Arzneimittel vereinbaren, hat der BAH einige Änderungsvorschläge: Diese verhandelten Rabatte auf den Listenpreis sollten als Höchstbeträge ausgerichtet werden – auch hier ist das Festbetragssystem Vorbild. Zudem sollten die Erstattungsbeträge besser ex post abgerechnet werden. Derzeit werde ex ante abgerechnet: Der pharmazeutische Unternehmer gewährt der nachfolgenden Lieferstufe den Erstattungsbetrag als Rabatt im Rahmen der Rechnungsstellung. Schon beim gesetzlichen Herstellerabschlag habe sich die nachträgliche Abschlagsgewährung bewährt, heißt es im BAH-Papier. Bekanntlich übernehmen hier die Apotheken das Inkasso. Dies sollte auf die ausgehandelten Abschläge übertragen werden. Die Vorteile: Die Problematik der internationalen Preisreferenzierung würde sich entschärfen, und dem Graumarkt würde der Nährboden entzogen. Kurzum: „Die Abschläge kommen wie vom Gesetzgeber gewollt der deutschen Solidargemeinschaft zugute und werden nicht durch ausländische Arbitragegeschäfte abgeschöpft“.

Bei seinen Forderungen rund um „Markt und Selbstmedikation“ spricht sich der BAH dafür aus, das bewährte Distributionssystem über die freiberuflich-inhabergeführte Apotheke beizubehalten. Ebenso die Apothekenpflicht. Zudem fordert der Verband eine größere Öffnung für die Erstattung nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel. So sollten OTC für alle Jugendlichen bis 18 Jahren sowie älteren Menschen mit Polymedikation erstattet werden. Außerdem sollten rezeptfreie Medikamente im Rahmen von Disease-Management-Programmen und Hausarztverträgen von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden.    

Mit seinen „Politischen Forderungen“ – die noch manchen weiteren Punkt umfassen – will sich der BAH in die Debatte um die bestmögliche Arzneimittelversorgung und ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen einbringen. Das Papier solle der Gesprächsfindung auf den verschiedenen Ebenen des gesundheitspolitischen Parketts sowie als Basis für bilaterale Konsultationen mit den Partnern im Gesundheitswesen dienen.


Kirsten Sucker-Sket