Nacht- und Notdienstfonds

Sonderbelege kommen später

Berlin - 28.08.2013, 14:09 Uhr


Am 1. August ist das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz in Kraft getreten. Nächsten Montag sollte es mit Umsetzung eigentlich losgehen. Denn am ersten Werktag eines Monats sind die Apotheken stets gefordert, ihren PKV-Absatz an ihre Rechenzentren melden. Im September ist dieser Termin allerdings noch nicht einzuhalten. Die Sonderbelege werden wohl erst zu Beginn der kommenden Woche in den Apotheken eintreffen.

Seit diesem Monat bekommen Apotheken 16 Cent mehr für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel – doch dieses Geld wird über die Rechenzentren direkt an den Nacht- und Notdienstfonds durchgereicht. Die Apotheken waren bereits bis Ende Juli aufgefordert, ihren Rechenzentren eine Einverständniserklärung zu übermitteln – nur so sind diese berechtigt, die erforderlichen Stammdaten an den Fonds weiterzuleiten.

Mit der Abgabe der Einverständniserklärung haben Apotheken ihren Part geleistet, soweit es um die Abrechnung von GKV-Rezepten geht. Anders sieht es bei Rezepten aus, die zulasten der PKV gehen. Hier müssen Apotheken künftig einmal im Monat eine Selbstauskunft über die Zahl der abgegebenen Arzneimittel abgeben. Dazu bedrucken sie über ihre Warenwirtschaftssysteme den Sonderbeleg „Selbsterklärung“ und reichen diesen mit dem normalen Rezeptgut bei ihrem Rechenzentrum ein.

Am kommenden Montag, dem 2. September, werden die Apotheken den Sonderbeleg allerdings noch nicht ausfüllen können. Gestern informierte der Errichtungsbeauftragte des Nacht- und Notdienstfonds, Rainer Gurski, die Apotheken per Fax, dass sie ihre Erstausstattung mit diesen Belegen erst Anfang der nächsten Woche bekommen werden. Ebenso ihre betriebsstättenbezogene individuelle Fonds-Ident-Nummer. Grund dieser Verspätung seien „doch umfänglichere Vorbereitungsarbeiten“. Immerhin: Der Sonderbeleg „Selbsterklärung“ sei in den Rechenzentren bereits erfolgreich auf seine Verwendbarkeit getestet worden.

Gurski erklärte zudem, es sei einer der momentanen Arbeitsschwerpunkte des Nacht- und Notdienstfonds, den Internetauftritt www.dav-notdienstfonds.de fertig zu stellen. Hier sollen in Zukunft alle Informationen rund um den Nacht- und Notdienstfonds „aus erster Hand“ bereit stehen. Nicht zuletzt bittet der Errichtungsbeauftragte um Nachsicht: „Sollte es in der Anfangsphase doch mal holpern, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir werden versuchen, Ihre Fragen schnellstmöglich zu beantworten und sind offen für konstruktive Anregungen“.


Kirsten Sucker-Sket


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