Bundesversicherungsamt

Keine Versichertenbeschwerden bei BtM-Retax

Berlin - 27.08.2013, 15:01 Uhr


In seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 hat das Bundesversicherungsamt auch den Streit der Apotheker mit einigen Betriebskrankenkassen um Retaxationen bei Betäubungsmittelrezepten aufgegriffen. Das Verfahren wurde inzwischen umgestellt, stellt das BVA nun fest. Beschwerden von Versicherten, die nicht adäquat versorgt wurden, hätten zu keinem Zeitpunkt vorgelegen.

2011 und 2012 hatten einzelne Krankenkassen BtM-Rezepte wegen Verstößen gegen Formvorschriften des Betäubungsmittelrechts auf null retaxiert. Dies rief die Aufsichtsbehörde auf den Plan. In seinem Tätigkeitsbericht legt das BVA nun ausführlich dar, welche gesetzlichen Vorschriften bei der Abgabe von Betäubungsmitteln zu beachten sind. Ebenso die Korrekturmöglichkeiten, die die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung den Apothekern einräumt, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht alle Formalia eingehalten hat.

Danach kommt das BVA zu dem Schluss: Durch die Möglichkeit der Apotheker derartige Korrekturen vorzunehmen, könne eine Gefährdung der Versorgungssicherheit nicht eintreten. Zugunsten der Rechtssicherheit, sowie um zukünftig unverhältnismäßige Retaxationen in Einzelfällen zu vermeiden, habe man „den Vertragsparteien empfohlen, die bestehenden Regelungen aufgrund der aufgetretenen Streitfälle zu konkretisieren“. Daraufhin sei das Verfahren zur Retaxierung zum 1. März 2012 umgestellt worden.

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Juliane Ziegler/Kirsten Sucker-Sket