Dachverband der Kinderärzte

In die Schule nur geimpft

Berlin - 07.08.2013, 15:22 Uhr


Mit Blick auf das neu beginnende Kindergarten- und Schuljahr fordert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, einen vollständigen Impfschutz zur verpflichtenden Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zu machen. Nicht richtig geimpfte Kinder setzten sich nicht nur selbst einem Infektionsrisiko aus, sondern gefährdeten auch andere Kinder und Kleinkinder, mahnt der Verein.

Das vergangene Schuljahr hat aus Sicht des Dachverbands der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften deutlich gezeigt, dass bedrohliche Infektionskrankheiten zurückkommen können, wenn Kinder nicht konsequent dagegen geimpft werden – insbesondere die Masern: In mehreren Bundesländern kam es in der ersten Jahreshälfte 2013 zu Masernausbrüchen, in Nordrhein-Westfalen musste eine Schule zeitweise geschlossen werden. Laut dem RKI erkrankten zwischen Januar und Juli bundesweit bereits 1.287 Personen (Stand 7. August 2013). Im gesamten Jahr 2012 waren es insgesamt 166.

„Wenn sich an den suboptimalen Impfquoten in Deutschland nichts ändert, wird dieser Trend im neuen Schuljahr anhalten“, warnt daher Dr. Ulrich Heininger, Sprecher der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ und STIKO-Mitglied. Durch den seit Anfang August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz steige zudem die Zahl der Kinder in frühkindlichen Betreuungseinrichtungen. Das erhöhe die Wahrscheinlichkeit von Masernausbrüchen zusätzlich, denn der unvermeidbar enge Kontakt der Kinder in diesen Einrichtungen begünstige die Übertragung von Infektionserregern.

Die DAKJ fordert daher von der Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu erweitern, dass der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung im Kindesalter nur bei altersgemäß vollständigem Impfschutz entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen möglich ist – jedenfalls sofern keine Kontraindikationen für Impfungen vorliegen. Die einzelnen Bundesländer sollen dementsprechend Regelungen zur verbindlichen ärztlichen Überprüfung in die jeweiligen Landesgesetze zur institutionellen Betreuung in Kindertagesstätten aufnehmen. Zudem fordert der Verein eine flächendeckende und kontinuierliche Aufklärung der Eltern und ein Vorgehen gegen Ärzte, „die mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen“.


Juliane Ziegler


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