Komplementärmedizin

Bundesregierung wünscht sich mehr Evidenz

Berlin - 30.07.2013, 16:18 Uhr


Die Bundesregierung begrüßt alle Maßnahmen, die zu einer stärkeren Evidenzbasierung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung von alternativen Behandlungsmethoden beitragen. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Komplementärmedizin hervor.

Angebote der Komplementärmedizin sind in Deutschland vielerorts zu finden. Obwohl ein naturwissenschaftlicher Nachweis ihrer Wirksamkeit in der Regel nicht vorliegt, sind sie offenbar gefragt. In welchem Umfang werden komplementärmedizinische Methoden tatsächlich angewendet?  Und was hält die Bundesregierung davon – fördert sie eine entsprechende Forschung? Dies und mehr wollte die SPD-Fraktion von der Regierung in der Kleinen Anfrage wissen.

In ihrer Antwort konstatiert die Regierung zunächst, dass komplementärmedizinische Behandlungsmethoden Bestandteil der medizinischen Praxis sind. „Soweit es um den Marktzugang von Arzneimitteln geht, werden Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten bewertet“.

Für eine Vielzahl von komplementärmedizinischen Heilmethoden fehlten hingegen bislang empirisch fundierte Erkenntnisse über den wissenschaftlich gesicherten Nutzen als auch über die möglichen Risiken – insbesondere im direkten Vergleich zu schulmedizinischen Behandlungsmethoden. Hier würde die Regierung mehr Evidenz begrüßen. Letztlich sei es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten, heißt es in der Antwort.

Die SPD fragte auch nach den Ausgaben der Krankenkassen für Komplementärmedizin – und danach, wie viele diese überhaupt anbieten. Die Regierung verweist darauf, dass die GKV-Statistiken die unterschiedlichen Therapierichtungen grundsätzlich nicht abgegrenzt erfassen. Krankenkassen könnten aber die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen in einem Wahltarif anbieten. Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für diese Wahltarife hätten im Jahr 2012 bei 98.105 Euro gelegen – insgesamt 13 Kassen hatten sie angeboten. Außerdem gebe es gesetzliche Kassen, die in ihren Satzungen zusätzliche Leistungen nach § 11 Absatz 6 SGB V bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apotheken-pflichtigen Arzneimitteln vorsehen – eine mit dem Versorgungsstrukturgesetz 2012 eingeführte Regelung. Hier lässt die Regierung allerdings offen, wie viele Kassen diese Satzungsleistung ermöglicht haben – und wie viel sie hierfür ausgeben.

Was die Forschung betrifft, so hat die Bundesregierung für den Bereich der Komplementärmedizin in den Jahren 2012 und 2013 kein gesondertes Budget eingestellt. Auch das Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung sieht diesen Teilbereich nicht als Forschungsschwerpunkt vor. Jedoch könnten entsprechende Forschungsvorhaben grundsätzlich gleichberechtigt neben anderen wissenschaftlichen Ansätzen im Rahmen des „Normalverfahrens“ der von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Fördermaßnahmen des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung beantragt werden. Von 2006 bis 2012 hatte die Regierung drei Forschungsprojekte zur Komplementärmedizin mit insgesamt 1,75 Mio. Euro gefördert.

Viele Fragen der SPD-Fraktion vermochte die Regierung mangels aktueller Erkenntnisse nicht zu beantworten. Etwa solche, die um die Häufigkeit der Inanspruchnahme komplementärmedizinischer Angebote in Deutschland und anderen Ländern rankten.


Kirsten Sucker-Sket