Änderungen im Betäubungsmittelrecht

Lisdexamfetamin auf Betäubungsmittelrezept

12.07.2013, 15:54 Uhr


Vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten am Mittwoch, den 17. Juli 2013, Änderungen in den Anlagen I, II und III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Kraft [1].

Für die Apotheken wichtig ist vor allem die Unterstellung des Dexamfetamin-Prodrugs Lisdexamfetamin in die Anlage III. Ein entsprechendes Fertigarzneimittel zur Behandlung von Aufmerksamkeits-Hyperaktivitäts-Störungen ist bereits seit 1. Juni 2013 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Handel (Elvanse® Hartkapseln). Nach der geplanten Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes (BGBL) Teil I Nr. 37 darf Elvanse® ab 17. Juli 2013 nur noch auf Betäubungsmittelrezept abgegeben werden.

Mit der 27. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden außerdem 26 neue psychoaktive Stoffe in die Anlagen I und II des BtMG aufgenommen. Der Missbrauch dieser Stoffe soll dadurch eingedämmt und die Strafverfolgung erleichtert werden. Es handelt sich um synthetische Cannabinoide und synthetische Derivate des Cathinons, Amphetamins und Phencyclidins. Ebenfalls unterstellt werden die Benzodiazepine Etizolam (Anlage III) und Phenazepam (Anlage II). Synthetische Cannabinoide und Cathinone machen zwei Drittel aller neuen, dem europäischen Frühwarnsystem gemeldeten Stoffe aus. Sie werden durch Derivatisierung bekannter chemischer Grundgerüste synthetisiert, so dass Stoffe entstehen, die ähnliche Wirkungsprofile und vergleichbare Risiken wie die bereits unterstellten Betäubungsmittel haben.

Das Bundesgesundheitsministerium macht in seiner Pressemitteilung zu den BtM-Änderungen darauf aufmerksam, dass diese „Designerdrogen“, „legal highs“ oder „Badesalze“ bereits dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterliegen, auch wenn sie noch nicht dem BtMG unterstellt sind [2]. Bei Verstößen gegen das AMG drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. 

Ausführlich informierten wir Sie über Lisdexamfetamin in der DAZ 2013, Nr. 27: Weitere Option für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizit: Lisdexamfetamin bessert ADHS-Symptome


Quelle:
[1] Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 37, 16. Juli 2013, 27. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, Seite 2274 (geplant).
[2] Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Mai 2013: Kabinett beschließt 27. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung.


AMK/Dr. Carolina Kusnick