Nordrhein

Notfall-Liste für Palliativpatienten

Berlin - 02.07.2013, 15:34 Uhr


Die 2.400 Apotheken in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln sollen künftig gezielt bestimmte Arzneimittel für Palliativpatienten vorhalten. Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein verständigten sich auf eine entsprechende Liste von Arzneimitteln für die Notfallversorgung.

Die große Anzahl unterschiedlicher Arzneimittel lässt es nicht zu, dass jede Apotheke jedes Arzneimittel für den Fall der Fälle vorrätig hält. Die Lagerhaltung einer Apotheke richtet sich in der Regel nach den Verschreibungsgewohnheiten der umliegenden Ärzte und der Nachfrage der Patienten und Kunden im Einzugsgebiet. Doch zu Nacht- und Notdienstzeiten können durchaus sonst unübliche Arzneimittel nötig sein. Beispielsweise in der ambulanten Palliativmedizin, die eine immer größere Rolle spielt. So gibt es in Nordrhein 34 Versorgungs-Netze, die sich im Rahmen der sogenannten Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) um rund 13.400 schwerstkranke und sterbende Patienten kümmern. Hinzu kommt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV), die 19 Teams mit etwa 2.600 Patienten umfasst.

Wenn diese Patienten nachts oder am Wochenende beispielweise starke Schmerzen bekommen, muss sichergestellt sein, dass sie die im ärztlichen Nacht- und Notdienst verordneten Arzneimittel auch wirklich bekommen. Für diese Fälle haben Apotheker- und Ärztekammer Nordrhein gemeinsam eine spezielle Notfall-Liste definiert. Diese umfasst zum einen Positionen, die zugleich die allgemeine Bevorratungspflicht nach § 15 ApBetrO erfüllen: Morphin, Fentanyl und Adrenalin. Darüber hinaus enthält die Liste Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen (Dimenhydrinat, Haloperidol) sowie beruhigende und angstlösende Benzodiazepine. Sowohl die Ärztekammer als auch die Apothekerkammer Nordrhein empfehlen ihren Mitgliedern offiziell, diese Arzneimittel-Liste für palliativmedizinische Notfälle zu beachten.

Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, betont: „Die neue Notfall-Liste ist ausgesprochen hilfreich für die Praxis und sichert eine zügige und zeitnahe Arzneimittelversorgung gerade für schwer kranke Patienten, die uns besonders am Herzen liegen“.

Auch in anderen Kammerbezirken gibt es bereits entsprechende Notfall-Listen. Etwa in Westfalen-Lippe und in Hessen.

Hier finden Sie die Gemeinsame Liste zur Notfallbevorratung aus Nordrhein.


Kirsten Sucker-Sket


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