Gutachten zum Pflegebedürftigkeitsbegriff

Experten empfehlen fünf Pflegestufen

Berlin - 28.06.2013, 13:13 Uhr


Der Expertenbeirat zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs empfiehlt in seinem aktuellen Gutachten die Umstellung von drei auf fünf Pflegestufen. Anhand eines neuen Begutachtungssystems soll die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen beurteilt werden. So sollen Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen stärker einbezogen werden.

Der Bericht macht die Selbständigkeit zum Maßstab der Einstufung. Grundlage für die fünf Pflegegrade soll ein sogenanntes Begutachtungsassessment sein. Damit wird beurteilt, inwieweit Pflegebedürftige in der Lage sind, ihr tägliches Leben selbstständig zu gestalten. Die bisherige Zeitmessung bei der Einstufung soll ersatzlos entfallen. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bleibt die häusliche Betreuung Teil der Pflegeversicherung. Durch die Einstufung in die neuen Pflegegrade sollen die meisten Pflegebedürftigen deutliche Verbesserungen spüren, aber niemand schlechter gestellt werden.

Für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde ein konkreter Umsetzungsplan präsentiert, der die notwendigen Schritte bis zur Umstellung auf das neue Begutachtungssystem beschreibt. Benötigt werden dafür ungefähr 18 Monate. Bei der Bearbeitung des Berichts hatte der Beirat keine Vorgaben zu den Kosten erhalten – um mögliche finanzielle Auswirkungen auf die Pflegeversicherung zu zeigen, führte der Beirat Beispiel-Berechnungen durch. Bei gleicher Höhe der bisherigen Leistungen in fünf Pflegegrade kämen mindestens zwei Milliarden Euro Mehrkosten auf die Pflegeversicherung zu – bei höheren Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden mehr.

Die Reaktionen auf das Gutachten fielen unterschiedlich aus. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, lobte die Arbeit der Experten. Der neue Bericht gehe in vielen Teilen deutlich weiter als der Bericht des Beirates von 2009. Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, wies dagegen darauf hin, dass ein neuer Pflegebegriff allein die Probleme nicht löse – die Politik müsse nun konkrete Beträge für die künftigen Leistungen benennen. Deutliche Kritik kam seitens des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe: „Das vermutete Kalkül des Gesundheitsministers, der Beirat werde so lange für den Bericht brauchen, dass eine politische Entscheidung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein wird, ist aufgegangen“, heißt es in der Erklärung des Verbands.


Juliane Ziegler