Union und FDP setzen sich durch

Bundestag billigt Präventionsgesetz

Berlin - 28.06.2013, 09:27 Uhr


Gegen die Stimmen der Oppositionsparteien haben sich Union und FDP am Donnerstagabend im Bundestag durchgesetzt und das Präventionsgesetz auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wurden die an das Präventionsgesetz angehängten Regelungen der Regierungsfraktionen zur Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Ob die Neuregelungen aber kommen werden, ist weiter fraglich.

Durch das Präventionsgesetz sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Ausbreitung von Volkskrankheiten einzudämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise zu animieren. Insbesondere Krankheiten wie Diabetes und Brustkrebs sollen zurückgedrängt werden, indem man die Vorsorge verstärkt und frühzeitig gegen Risikofaktoren wie Übergewicht und Tabakkonsum vorgeht. Dafür sollen die Kassen ihre Ausgaben für die Prävention von drei auf sieben Euro pro Versicherten verdoppeln. Die Opposition hält die Regierungspläne allerdings für wirkungslos und stimmte geschlossen gegen das Vorhaben.

Die Regelungen zur Korruption im Gesundheitswesen hatten Union und FDP kurzerhand an das Präventionsgesetz angehängt. Sie sehen vor, dass korruptives Verhalten künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden soll. Staatsanwälten soll es möglich werden, besser wegen Bestechlichkeit und Bestechung in Praxen und Kliniken ermitteln zu können. Die Regelungen werden im Sozialgesetzbuch verankert. Anstoß hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Sommer gegeben, nach dem Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Seither wird heftig über eine Neuregelung diskutiert.

Allerdings ist fraglich, ob die beiden Regelungen wirklich Gesetz werden. Die rot-grün-regierten Länder lehnen vor allem das Präventionsgesetz als unzureichend ab. Am 20. September – zwei Tage vor der Bundestagswahl – soll sich der Bundesrat mit Prävention und Korruption befassen. Sie könnten im rot-grün dominierten Bundesrat blockiert werden. Derweil wies das Parlament die drei Anträge von SPD, Linken und Grünen zur Neuregelung der Korruption im Gesundheitswesen gestern ab. Inzwischen sind die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern aktiv geworden und haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch vorsieht.


Juliane Ziegler/dpa


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