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Info zu Asylbewerbern
LAV Bayern korrigiert Mitgliederinfo
Der Bayerische Landesapothekerverband hat nach einem Einspruch von Christine Haderthauer, Sozialministerin des Freistaates, eine Information zur Zuzahlungspflicht für Asylbewerber korrigiert: „Asylbewerber unterliegen keiner Zuzahlungspflicht“, heißt es in einer kürzlich an die Apotheker Bayerns versandten Mitgliederinformation. Haderthauer hatte dem Apotherkverband öffentlich vorgeworfen, er befände sich mit seiner Information „auf dem Holzweg“.
„Hintergrund für diese Meldung war die entsprechende Ansicht einiger Sozialämter in anderen Bundesländern. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen weist uns nun darauf hin, dass die Rechtslage zur Zuzahlung bei Asylbewerbern nach wie vor unverändert sei: Asylbewerber unterliegen keiner Zuzahlungspflicht“, korrigierte der Bayerische Landesapothekerverband jetzt seine urspüngliche Mitteilung von Ende April.
Haderthauer hatte mit ihrer ungewöhnlichen Erklärung nach Angaben ihres Ministeriums die Öffentlichkeit gesucht, weil es aufgrund der Fehlinformation des Apothekerverbandes zahlreiche Nachfragen im Sozialministerium gegeben habe. „Mit seiner Mitteilung, dass Asylbewerber nun bei Hilfs- und Heilmitteln grundsätzlich eine Zuzahlung zu leisten hätten, befindet sich der Bayerische Apothekerverband auf dem Holzweg. Das entspricht weder der bundesweiten Praxis noch steht es im Einklang mit der geltenden Rechtslage“, reagierte die Ministerin in einer Pressemitteilung von Anfang Mai. Jetzt stellte der BAV die Rechtslage klar.
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Berlin - 17.06.2013, 16:38 Uhr