Zwangsmaßnahmen

Verlängerung für BPI inakzeptabel

Berlin - 12.06.2013, 10:59 Uhr


Die Forderung der Barmer GEK, Herstellerrabatt und Preismoratorium um fünf Jahre zu verlängern, lehnt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) strikt ab: „Diese Forderung ist absolut nicht akzeptabel“, erklärte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Die krisenbedingt eingeführten Zwangsmaßnahmen belasteten die Branche schon viel zu lange.

Der Barmer GEK-Vize Dr. Rolf-Ulrich Schlenker hatte bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2013 dafür plädiert, die Ende des Jahres auslaufenden Kostenbremsen um fünf Jahre zu verlängern. Ihm zufolge sind weiterhin flankierende Maßnahmen erforderlich, bis das AMNOG seine ganze Wirkung entfalten kann – auch im Hinblick auf die jüngste Gesetzesänderung, die laut Schlenker zu einer Aufweichung der Nutzenbewertungskriterien führt. „Dieser Vorwurf ist wenig überraschend und im Moment sehr populär“, kommentierte Fahrenkamp. Er sei aber auch „ebenso falsch“.

Vielen Wirkstoffen sei der Nutzen bislang allein aus formellen, nicht aus evidenzbasierten Gründen verwehrt worden, betont der BPI- Hauptgeschäftsführer. Im Übrigen dürfe man nicht vergessen, dass das AMNOG von Anfang an vorrangig zur Verbesserung der Versorgung konzipiert worden sei. Die von der Barmer GEK genannten „angeblichen Einsparziele“ seien in der Begründung des Referentenentwurfs als „sehr langfristig mögliche Einsparung“ genannt. Insofern sei es nicht korrekt, wenn die Barmer davon spreche, dass diese Summe nach zwei Jahren AMNOG und vor Beginn der Bestandsmarktbewertung noch nicht eingespart wurde.

Fahrenkamp warnt daher vor überhasteten Schritten: „Wenn der Bestandsmarktaufruf effektiv und vor allem fair erfolgen soll, dann bitte mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl.“ Die Gefahr, dass es durch nachträgliche Eingriffe zu Wettbewerbsverzerrungen komme, sei zu groß. „Ich rufe alle Beteiligten noch einmal dazu auf, die Methodik des Bestandsmarktaufrufs unter Einbeziehung von Fachexperten zu überprüfen, bevor fatale Fehler gemacht werden.“ Dazu zählt für ihn auch die Gewährleistung von Rechtsschutz für pharmazeutische Unternehmer – „damit man nicht erst das ganze kostspielige Verfahren durchläuft, um dann festzustellen, dass es eigentlich gar nicht notwendig war“.


Juliane Ziegler


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