Kritik am Rezept-Boni-Verbot

Versand- und easyApotheken beklagen Verbraucherfeindlichkeit

Berlin - 06.06.2013, 11:03 Uhr


Schwarz-Gelb will geldwerte Vorteile, die Apotheken für die Einlösung von Rezepten gewähren, auch wettbewerbsrechtlich verbieten. Die ABDA hatte diesen Vorschlag selbst in das Gesetzgebungsverfahren zur aktuellen Novelle des Arzneimittelrechts eingebracht – doch nicht alle Apotheken sind begeistert. Vor allem nicht die Versand- und die easyApotheken. Hier ist man der Meinung, die Pläne gingen zulasten der Verbraucher.

„Die Pläne der Bundestagsfraktionen von Union und FDP, Rezept-Boni auf Wunsch der ADBA generell zu verbieten, geht in die falsche Richtung und ist verbraucherfeindlich“, kritisierte Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Der Gesetzesvorstoß widerspreche der erst Anfang Mai bekräftigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Gutscheine bis zu einem Gegenwert von einem Euro pro Arzneimittel nicht geeignet seien, den Wettbewerb spürbar zu beeinträchtigen. In einem parallelen Verfahren hatte der BGH entschieden, dass der von Buses eigener Apotheke mycare angebotene Bonus von 1,50 Euro pro verordnetem Arzneimittel wettbewerbsrechtlich nicht mehr zulässig ist.

Eine andere Sicht auf die Dinge haben bekanntlich die Berufsgerichte, die sich nicht an die „Spürbarkeitsgrenze“ des Wettbewerbsrechts gebunden sehen. Und gerade diesen Widerspruch will der Gesetzgeber mit dem umfassenden Verbot in § 7 Heilmittelwerbegesetz aufheben. Nach Ansicht Buses wäre es allerdings „wesentlich sinnvoller, das Berufsrecht der Apotheker zu modifizieren“. Er wirft den Apothekerkammern ihrerseits vor, mit zweierlei Maß zu messen. Boni von Versandapotheken mahnten sie ab, die Abgabe von Hochglanzmagazinen mit TV-Programm, Teelicht-Sets und anderen Zugabe-Artikeln in den stationären Apotheken beanstandeten sie jedoch nicht.

Auch bei easy ist man irritiert: Seit Jahren spreche sich die Politik für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt aus, damit der Kunde von günstigeren Preisen profitiere. „Da ist es widersinnig, dass dem Verbraucher jetzt eine Vergünstigung genommen werden soll, die ihm vom Bundesgerichtshof zugesprochen wurde“, so Stephan Just, Vorstand der easyApotheke (Holding) AG. „Schwarz-Gelb sollte sich von der ABDA nicht einspannen lassen, sondern die Wünsche des Kunden im Blick behalten.“ Nötig sei eine Gesetzesänderung „für und nicht gegen den Verbraucher“. Und auch Just meint:Wenn man geringfügige Rabatte verbietet, dann muss man auch konsequent die Abgabe von Kundenmagazinen, Kalendern oder Taschentüchern verbieten. Dies kann doch aber nicht im Sinne der Verbraucher sein.“


Kirsten Sucker-Sket