Nicht austauschbare Arzneimittel

Politik will Liste sehen

Berlin - 06.06.2013, 14:03 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat gestern erneut Vertreter des DAV und des GKV-Spitzenverbandes geladen, um sich darüber zu informieren, wie es um die geplante Liste nicht nach der Aut-idem-Regelung austauschbarer Arzneimittel steht. Obwohl seit letztem Herbst die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer solchen Liste existiert, tun sich die Rahmenvertragspartner schwer, sich auf eine solche zu einigen.

Ende Oktober letzten Jahres ist das 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft getreten. Und mit ihm wurde Satz 8 des § 129 Abs. 1 SGB V geboren: Danach kann im Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband vereinbart werden, in welchen Fällen Arzneimittel, bei denen der Arzt die Substitution nicht ohnehin ausdrücklich ausgeschlossen hat, nicht ausgetauscht werden dürfen. Mittlerweile sind einige Monate verstrichen – und Gesundheitspolitiker warten noch immer auf eine Umsetzung ihrer Vorgabe. Schon im Januar gab es ein Gespräch im Gesundheitsausschuss, in dem die Vertragspartner signalisierten, bald eine Lösung finden zu wollen. Doch dann stockten die Verhandlungen offenbar wieder und die Politik sah sich erneut veranlasst zu hinterfragen, woran dies liegt.

Beim gestrigen Gespräch habe der Gesundheitsausschuss über alle Parteien hinweg deutlich gemacht, dass er eine schnelle Einigung über die Liste nicht austauschbarer Wirkstoffe erwartet, bestätigte ein DAV-Sprecher gegenüber DAZ.online. Gefordert ist nun vor allem der GKV-Spitzenverband. Der DAV hatte bereits Ende letzten Jahres eine mögliche Liste nicht zu substituierender Wirkstoffe vorgelegt. Berücksichtigt wurden darin Arzneistoffe, bei denen häufiger Probleme mit der Therapietreue und/oder pharmazeutische Bedenken angemeldet wurden und solche mit sehr niedriger therapeutischer Breite. Konkret werden  Antiepileptika, Lithium, Methotrexat, Phenprocoumon und Schilddrüsenhormone genannt.

„Wir halten unsere Liste für gut begründet und halten bis auf weiteres an diesem Vorschlag fest“, so der DAV-Sprecher. Allerdings verweigere man sich keiner Diskussion über die einzelnen Punkte und sei grundsätzlich auch bereit, Veränderungen an der Liste vorzunehmen. Dies wird vermutlich nötig sein. Denn der GKV-Spitzenverband wünscht sich, dass in die Liste ein „nachhaltiger Effekt“ eingebaut wird und „objektiv nachprüfbare Kriterien als Basis verankert“ werden. „Das erlaubt künftig eine einfache und nachvollziehbare Weiterentwicklung einer solchen Liste“, so eine GKV-Sprecherin gegenüber DAZ.online. In der gestrigen Anhörung seien die für den GKV-Spitzenverband möglichen Kriterien genannt worden. „Mit diesen Kriterien werden wir nun auf die Apotheker zugehen und weiter diskutieren“, so die Sprecherin weiter. Sobald geeignete Kriterien vorliegen, könne man sodann einzelne Wirkstoffe aussuchen.

Der DAV meint allerdings, dass die Kriterien des GKV-Spitzenverbandes gestern nur angedeutet worden seien. „Ein abschließender Kriterienkatalog ist uns bisher nicht übermittelt worden“, so der DAV-Sprecher. Dennoch gibt er sich zuversichtlich:  Der GKV-Spitzenverband habe zugesagt, kurzfristig mit weiteren Terminvorschlägen zur Fortsetzung der Gespräche auf den DAV zuzukommen. „Insgesamt streben wir eine schnelle Einigung an und erwarten vom GKV-Spitzenverband, dass er seinen Teil dazu beiträgt.“


Kirsten Sucker-Sket


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