Einigung zum Wettbewerbsrecht

Fusionskontrolle für Krankenkassen kann kommen

Berlin - 06.06.2013, 09:57 Uhr


Bund und Länder haben sich gestern im Vermittlungsausschuss auf Änderungen im Wettbewerbsrecht geeinigt. Über ein halbes Jahr verhandelte man unter anderem darüber, inwieweit gesetzliche Krankenkassen weiter dem Kartellrecht unterstellt werden sollen. Nach dem nun gefundenen Kompromiss kann die lange aufgeschobene Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) bald in Kraft treten.

Schon jetzt gelten für die gesetzlichen Kassen verschiedene Vorschriften des GWB entsprechend – allerdings in ihrem Verhältnis zu den Leistungserbringern. Nun wollte die Regierungskoalition die entsprechende Anwendbarkeit des Kartellverbots und der Missbrauchsaufsicht auf das Verhältnis der Kassen untereinander ausdehnen. Zudem sollten Fusionen künftig nur noch dann durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden, wenn das Bundeskartellamt die Vereinigung freigegeben hat oder sie als freigegeben gilt. In den Ländern regte sich jedoch Widerstand gegen die Pläne, und ein langwieriges Vermittlungsverfahren begann. Nun fanden Bund und Länder zueinander.

Wie der Bundesrat nach der gestrigen Sitzung mitteilte, greife der Kompromissvorschlag alle Anliegen auf, die der Bundesrat im November letzten Jahres geäußert hatte und schlage hierzu vermittelnde Lösungen vor. So soll das Kartellamt künftig Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen zwar daraufhin überprüfen, ob sie ihre Marktmacht missbrauchen. Es müsse dabei allerdings die zuständigen Aufsichtsbehörden beteiligen, also die Landesversicherungsämter für Allgemeine Ortskrankenkassen bzw. das Bundesversicherungsamt für bundesweit tätige Kassen. Gegen Entscheidungen der Kartellbehörde können sich die Krankenkassen sodann vor den Sozialgerichten wehren – dies wäre also eine Ausnahme vom sonst üblichen Zivilrechtsweg in Kartellstreitigkeiten.

Auch weitere noch offene Punkte, etwa zur Preisüberwachung kommunaler Versorger, wurden geklärt. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt.


Kirsten Sucker-Sket