Notdienst

Gesundheitsausschuss verabschiedet ANSG

Berlin - 05.06.2013, 14:08 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat soeben dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz mit einigen von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungen zugestimmt. Damit kann der Deutsche Bundestag die neue Notdienstpauschale am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung verabschieden.

Union und FDP hatten am Montag noch Änderungsanträge eingebracht. Unter anderem wird damit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) als Fondsverwalter die Möglichkeit zur Kreditaufnahme in der Anlaufphase eingeräumt. In der heutigen Sitzung wurde dies noch einmal mit einem weiteren Änderungsantrag präzisiert: Erlaubt ist nur eine kurzfristige Kreditfinanzierung „anfänglicher Liquiditätsengpässe“. „Darüber hinaus ist eine Kreditaufnahme für die Aufgaben des Fonds unzulässig." Es gibt also keinen Blankoscheck. Die Begrenzung auf den „zwingend erforderlichen Umfang“ diene dazu, die Belastung des Fonds durch Zinszahlungen „möglichst eng zu begrenzen“, heißt es im jetzt. 

Zugestimmt hat der Gesundheitsausschuss der Möglichkeit für den DAV, bei fehlerhaften Meldungen gegen Apotheker Strafen von bis zu 500 Euro zu verhängen. Außerdem passierte der Änderungsantrag den Ausschuss, der dem DAV vorschreibt, Rücklagen zu bilden, und der die Auszahlungsfrist der Pauschale um einen Monat verlängert. 


Lothar Klein