Rezeptbezogene Boni

Berliner Apotheker begrüßen geplantes Verbot

Berlin - 05.06.2013, 10:41 Uhr


Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat gestern mit einer Resolution die geplante Änderung im Heilmittelwerberecht begrüßt. Die Regierungskoalition hat einen Änderungsantrag zum 3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz eingebracht, mit dem alle Zuwendungen verboten werden sollen, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die aufgrund des Arzneimittelgesetzes gelten. Dies soll für Einheitlichkeit im Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht sorgen.

Die Apothekerkammer Berlin konstatiert: Jedes Gewähren von Vorteilen im Zusammenhang mit der Abgabe von preisgebundenen Arzneimitteln ist ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Preisbildungsvorschriften. Daher musste sich in den letzten Monaten eine Reihe von Apothekern vor Berufsgerichten verantworten – auch in Berlin. Während sie hier regelmäßig verurteilt wurden, nahmen die Zivilgerichte, die sich mit der wettbewerbsrechtlichen Seite der Boni befassten, hingegen bislang eine „Geringwertigkeitsschwelle“ an. Ein geldwerter Bonus, der den Wettbewerb nicht spürbar beeinträchtigt, sollte demnach zulässig sein – die Schwelle wurde bei einem Euro angesiedelt.

„Die Gerichte können den Widerspruch von Arzneimittelpreisrecht und Wettbewerbsrecht nicht selbst auflösen, weil sie die Rx-Boni nach unterschiedlichen Gesetzen zu beurteilen haben, mit denen der Gesetzgeber verschiedene Ziele verfolgt“, so Resolution der Berliner Delegierten. Umso erfreuter sind sie, dass der Gesetzgeber erkannt habe, „dass sein Handeln für die Einheitlichkeit der Rechtsordnung erforderlich ist“. Damit stelle er „seine Wertentscheidung für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln eindeutig klar“, heißt es in der Resolution. Zusammen mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sei dies ein wirksames Paket zur Erhaltung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.

Sowohl das ANSG als auch das 3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz stehen heute auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Dieser wird über über die letzten Änderungsanträge befinden, bevor morgen die abschließende Lesung beider Gesetzentwürfe im Bundestag stattfindet.


Kirsten Sucker-Sket