Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Diskussion um anonyme Meldeverfahren

Berlin - 04.06.2013, 16:38 Uhr


Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands können Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen auch anonym gemeldet werden. Ein regelrechter Aufruf zu „Missbrauch und Verunglimpfung der Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland“, brüskierte sich der KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler. Im Gesundheitsministerium hat man dagegen kein Problem mit der anonymen Meldemöglichkeit.

Nachdem der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit zur anonymen Meldung eingerichtet hatte, forderte Köhler ihre Abschaffung. Schon die Begrifflichkeiten „Tatort“, „Tatzeit“ und „tatverdächtige Person“ im Meldeformular seien polemisch und im höchsten Maße unangebracht, weil sie an einen Krimi erinnerten und dem Meldenden direkt ein schweres Verbrechen suggerierten. „Der GKV-Spitzenverband betreibt hier eine populistische Vorverurteilung aller ehrlich arbeitenden Ärzte und Psychotherapeuten“, konstatierte der KBV-Chef. Der GKV-Spitzenverband solle sein Formular sachlicher und neutraler gestalten und die Angaben zur meldenden Person verpflichtend machen.

Die Linksfraktion wollte es dabei nicht belassen: In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fragten Kathrin Vogler und Kollegen, was die Regierung von der anonymen Meldemöglichkeit halte und wie es um die Aufklärungsarbeit der Ärzte stehe. Im nichtöffentlichen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 28. Januar 2013 sei nur über den Bericht des GKV-Spitzenverbandes, aber „an keiner Stelle“ über Arbeit und Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung berichtet worden.

Probleme mit dem anonymen Meldeverfahren sieht man im BMG nicht: Die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen müssten allen Hinweisen nachgehen, „wenn sie auf Grund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen“, heißt es in der Antwort. In welcher Form diese Hinweise gegeben würden, sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dem BMG lägen auch keine Erkenntnisse vor, dass gerade anonym gegebene Hinweise zu einem Missbrauch oder zu einer Verunglimpfung der Ärzteschaft geführt hätten.

Weiter bestätigt das BMG, dass auch Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie deren Bundesvereinigungen gesetzlich verpflichtet seien, Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung einzurichten und alle zwei Jahre über die Tätigkeit dieser Stellen zu berichten. Dem seien die Bundesvereinigungen in der Vergangenheit auch nachgekommen. Sofern dies in Einzelfällen nicht geschehen sei, obliege es der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde, hiergegen aufsichtsrechtlich vorzugehen. Es folgt die Ankündigung, die im August 2012 abgefragten Informationen „alsbald“ zu veröffentlichen.


Juliane Ziegler