EU-Pläne zur Mehrwertsteuer

Sozialkassen warnen vor Beitragssprüngen

Berlin - 27.05.2013, 14:49 Uhr


Die Verbände der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung warnen in einer gemeinsamen Erklärung vor Plänen der EU-Kommission zur Abschaffung der Mehrwertsteuerprivilegien der Sozialversicherung. Dies zöge erhebliche Verteuerung der Mitgliedsbeiträge nach sich. Rein rechnerisch müssen die Beiträge um drei Prozentpunkte steigen.

Die EU-Kommission diskutiere derzeit über die Abschaffung der Tatbestände zur Steuerbefreiung beziehungsweise Ermäßigungssätze der Mehrwertsteuer, so die Verbände: „Eine solche Regelung würde bei gleichen Leistungen eine Mehrbelastung von rund 34 Milliarden Euro - allein im Jahre 2014 - für die deutsche Sozialversicherung bedeuten. Die Folge wäre, dass der Beitragssatz zur Sozialversicherung insgesamt um mehr als drei Prozentpunkte steigen müsste.“ Zu diesem Ergebnis kommt aktuell eine Analyse, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene sowie von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung gemeinsam durchgeführt wurde.

Nach dem Willen der Europäischen Kommission solle das europäische Mehrwertsteuersystem reformiert werden. Zu den dazu bekannt gewordenen Überlegungen gehöre, Steuerbefreiungen sowie steuerliche Ermäßigungen weitgehend zu beschränken. Als Folge aus einer solchen Reform würden für die gesetzliche Sozialversicherung erhebliche Mehrkosten erwachsen.

Denn bislang unterlägen die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bezogenen Leistungen zu einem großen Teil nicht der Mehrwertsteuer oder nur einem ermäßigten Steuersatz. So seien beispielsweise die ärztliche Heilbehandlung sowie die Krankenhausbehandlung grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Ein Wegfall dieser Steuerbefreiung würde allein für die gesetzliche Krankenversicherung ein Plus an Ausgaben von derzeit jährlich rund 20 Milliarden Euro bedeuten.

Betroffen wären auch die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung in ihrer Funktion als Rehabilitationsträger. Steige in einem Sozialversicherungszweig der Beitragssatz, würde dies zudem Mehrkosten in anderen Sozialversicherungszweigen überall dort nach sich ziehen, wo diese Beiträge für ihre Versicherten übernehmen. So zahle die Rentenversicherung beispielsweise für Rentner einen Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.


Lothar Klein