Landgericht Lüneburg

dedendo ist keine Apotheke

Lüneburg - 24.05.2013, 16:59 Uhr


Das Landgericht Lüneburg hat einem Apotheker per einstweiliger Verfügung eine Werbung untersagt, die den Eindruck erweckte, seine Apotheke sei die „neue Versandapotheke“ namens „dedendo“. Die Apotheke hat die Verfügung bereits anerkannt.

In diesem Verfahren ging es um eine Lüneburger Apotheke, die sich dem Botendienst-Modell „dedendo“ angeschlossen hat. Sie warb in einer Zeitungsanzeige mit folgenden Aussagen: „Die neue Versandapotheke in Lüneburg – dedendo, die Apotheken, die´s bringen“. Darunter stand die Telefonnummer der Apotheke und das Versprechen: „Wir sind schnell. Wir haben eigene Fahrer. Wir holen ihr Rezept ab. Wir liefern am selben Tag. Wir liefern auch rezeptfreie Medikamente. Wir sind immer für sie da.“ Nicht zuletzt beinhaltete die Annonce noch einen 2 Euro-Rabatt-Gutschein – einzulösen bei einem OTC-Einkauf ab 20 Euro per Internet oder Telefon. Unten in der rechten Ecke befand sich die Anschrift der Apotheke – nicht jedoch ihr Name.

Einem Mitbewerber missfiel dies mächtig – er mahnte den Kollegen ab, blieb damit aber erfolglos. Mit seinem Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas erwirkte er nun jedoch eine einstweilige Verfügung. Das Gericht folgte dem Antragsteller, dass die Anzeige den Eindruck erwecke, als handele es sich bei „dedendo“ um eine Apotheke – eine irreführende Angabe. Schließlich handelt es sich um den Botendienst der teilnehmenden Apotheke. Mit Versandhandel hat dedendo nichts zu tun – auch deshalb hielten der Mitbewerber und sein Anwalt die Anzeige für irreführend.

Weiterhin hat das Gericht beanstandet, dass die richtige Bezeichnung der Apotheke – die handelsrechtliche Firmierung also – nicht in der Anzeige angegeben war. Ein dritter Punkt der einstweiligen Verfügung: Es dürfe nicht mit der Aussage „wir liefern am selben Tag“ und/oder „Wir sind immer für Sie da“ geworben werden, wenn sich die tatsächlichen Öffnungszeiten der Apotheke auf Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr und Samstag 8 bis 13 Uhr beschränken.

Douglas vermutet hinter der Anzeige etwas mehr als eine einzelne Werbeaktion eines Apothekers: „Sie vermittelt den Eindruck, als wolle man dedendo wie eine Apotheke positionieren“.


Kirsten Sucker-Sket


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