Notdienstpauschale

EU-Versandapotheken: Notfalls gegen DAV klagen

Berlin - 07.05.2013, 09:00 Uhr


Die EU-Versandapotheken wollen sich „selbstverständlich“ an der Finanzierung der neuen Notdienstpauschale beteiligen. Sie lehnen jedoch die mit dem ANSG dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zukommenden Kontrollrechte aus völker- wie wettbewerbsrechtlichen Gründen ab. Notfalls wollen DocMorris und Co. dagegen klagen. Das geht aus der Stellungnahme der European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP) für die ANSG-Beratung hervor.

Die EAMSP begrüßt ausdrücklich, dass mit der vorgesehenen Notdienstpauschale eine wichtige Dienstleistung der Apotheken angemessen honoriert wird. Darin komme eine hohe gesellschaftliche Wertschätzung der Leistungen zum Ausdruck, die Apotheken im Notdienst für die Allgemeinheit erbringen. „Die Teilnahme der Mitglieder der EAMSP an den sich aus dem ANSG ergebenden zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen ist ebenso selbstverständlich wie unsere bisher erbrachten Leistungen zum Nacht- und Notfalldienst“, heißt es in der Stellungnahme.

Allerdings hätten die EU-Versandapotheken „massive Bedenken“ dagegen, die geschäftlichen Grundlagen unserer Mitglieder wegen der an den Fonds abzuführenden Beträge dem Deutschen Apothekerverband (DAV) im Wege einer Selbsterklärung offenzulegen: „Wir sehen darin einen rechtswidrigen und wettbewerbsverzerrenden Eingriff in das unternehmerische Handeln unserer Mitgliedsunternehmen“, so der EAMSP.

Würden die im ANSG vorgesehenen Kontrollrechte des DAV auf ausländische Versandapotheken übertragen, hieße das nichts anderes, als dass dem DAV das Recht eingeräumt werden solle, „Verwaltungsakte auf ausländischem Territorium zu vollstrecken“. Es sei aber im Völkerrecht allgemein anerkannt, dass Organe eines Staates nicht auf dem Gebiet eines anderen Staates hoheitlich tätig werden dürfen. EAMSP: „Würde der DAV gleichwohl entsprechende Verwaltungsakte erlassen oder zu vollstrecken suchen, wäre dies nichtig. Somit geht die o.g. Regelung gegenüber ausländischen Versandapotheken von vornherein ins Leere.“

Der EAMSP hält die DAV-Rolle auch aus einem anderen Grund für problematisch. Wie vielfältige öffentliche Aussagen belegten, sehe der DAV den ausländischen Versandhandel als wirtschaftliche Konkurrenz zum eigenen Verband und seinen Mitgliedern an. Diese Wahrnehmung eigener wirtschaftlicher Interessen könne bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben gegenüber ausländischen Versandapotheken zu Interessenkonflikten führen. EAMSP: „Es ist schwer vorstellbar, dass ein Wirtschaftsverband von der Chance, auf hoheitlichem Wege Einblicke in den geschäftlichen Kernbereich von Wettbewerbern zu erhalten, keinen Gebrauch macht.“

Wirtschaftlicher und hoheitlicher Auftrag des DAV seien also im Falle ausländischer Versandapotheken „strukturell inkompatibel“. Gegen hoheitliche Maßnahmen des DAV werden wir uns jedoch rechtlich zur Wehr setzen, zumindest solange, als der DAV nicht bereit ist, ausländische Versandapotheken als vollwertige Mitglieder zu akzeptieren.

Dies gelte umso mehr, als der DAV ausländischen Versandapotheken die Mitgliedschaft im DAV strikt verweigere. In diesem Falle wäre er wenigstens satzungsmäßig zu Objektivität und Gleichbehandlung verpflichtet. Zur Lösung des Problems schlägt der EAMSP vor, die „notwendigen Angaben bei unseren Mitgliedsapotheken selbst zu erheben. Auf dieser Grundlage können dann die zu leistenden Zahlungen eingefordert, über ein Rechenzentrum zu einem Pool zusammengeführt und als Gesamtbetrag quartalsweise an den DAV überwiesen werden, ohne dass dabei wettbewerbsrelevante Daten unserer Mitglieder an den DAV weitergegeben werden.“


Lothar Klein