ABDA-Pressesprecher

Winkler wehrt sich gegen Vorwürfe

Stuttgart - 01.05.2013, 13:57 Uhr


Der neue ABDA-Pressesprecher Sven Winkler wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Durch seinen Rechtsanwalt ließ er mitteilen, die Verdächtigungen gegen seinen Mandanten erfüllten den Tatbestand der „üblen Nachrede“. DAZ.online wurde aufgefordert, Textstellen aus einer Meldung von gestern zu entfernen.

Kurz nachdem am 29. April abends bekannt geworden war, dass der ehemalige Pressesprecher des Helmholtz Zentrums München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt am heutigen 1. Mai neuer Leiter der Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bei der ABDA werden soll, wurden durch eine Nutzerin auf dem Online-Portal Apotheke adhoc schwere Vorwürfe gegen Winkler erhoben.

Diese Vorwürfe, die die Nutzerin später gegenüber DAZ.online bekräftigte, bezogen sich auf die vorherige Tätigkeit Winklers beim Helmholtz-Zentrum. Eine Anfrage bei der dortigen Pressestelle blieb bisher unbeantwortet. Bestätigt wurde gegenüber DAZ.online jedoch vom Arbeitsgericht München, dass Anfang 2013 Sven Winkler eine Kündigungsschutzklage gegen das Helmholtz-Zentrum erhoben hatte. Diese Klage wurde später, so die Gerichtssprecherin, im Rahmen eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs zurückgenommen.

Im  Apothekerhaus wollte man sich zu der jüngsten Entwicklung um ihren Pressesprecher in spe bislang nicht äußern. Auch Winkler selbst war für DAZ.online nicht zu erreichen.

Der Branchendienst Apotheke adhoc hat nunmehr die inkriminierten Kommentare von seiner Homepage entfernt, ohne die Hintergründe hierfür offen zu legen. Inzwischen wurde auch DAZ.online von Winklers Rechtsanwalt aufgefordert, bestimmte Textpassagen aus der DAZ.online-Meldung „Apothekerhaus: Problemstart für Sven Winkler“, in der über den User-Kommentar auf Apotheke adhoc berichtet worden war, zu entfernen, da es sich dabei um „unzutreffende Tatsachenbehauptungen“ handle.  Dieser Aufforderung sind wir bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts nachgekommen, um die Persönlichkeitsrechte von Sven Winkler zu schützen. Allerdings geschah dies ohne jede Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu.


Dr. Benjamin Wessinger


Das könnte Sie auch interessieren

Neuer Pressesprecher gesucht

ABDA: Sven Winkler tritt nicht an

ABDA-PRESSESPRECHER-AFFÄRE

Schmidt und Schmitz im Zeugenstand

ABDA-Sprecher für einen Tag

Sven Winkler kämpft weiter um seinen Ruf

ABDA-Pressesprecher-Prozess: Beklagte Apothekerin muss zahlen

Das kann teuer werden

Präsident Schmidt und Hauptgeschäftsführer Schmitz im Zeugenstand

ABDA-Pressesprecher-Affäre vor Gericht