Notdienstpauschale

BMG rechnet Zuschuss pro Apotheke vor

Berlin - 24.04.2013, 15:38 Uhr


Stadtapotheken dürften jährlich etwa 3.500 Euro aus dem Notdienst-Fonds, Landapotheken etwa 18.000 Euro bekommen – jedenfalls wenn die Notdienstpauschale bei etwa 250 Euro liegt. So hat es Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, dem Gesundheitsausschuss vorgerechnet.

Bezugnehmend auf von der ABDA vorgelegte – teilweise hochgerechnete – Zahlen leisteten Apotheken im Jahr 2012 etwa 450.000 Volldienste (durchgängig zwischen 20 und 6 Uhr), schreibt Flach. Im Bundesdurchschnitt entfielen auf jede Apotheke etwa 21 Dienste. Die meisten Dienste erbrachten dabei die Apotheken im Kammerbezirk Thüringen (je 28,9), gefolgt von Rheinland-Pfalz (27,8), Bayern (26,7) und Hessen (26,2). Seltener traf es die Apotheken in Hamburg (8,1) und Berlin (10,7).

Flach betont jedoch: „Die tatsächliche Belastung der einzelnen Apotheken variiert in Abhängigkeit von den regionalen Gegebenheiten, insbesondere der Apothekendichte im jeweiligen Einzugsgebiet.“ So hätten Apotheken in Baden-Württemberg zwischen weniger als 10 (Kirchzarten, Renchtal) sowie 11 oder 12 (Stuttgart, Mannheim, Freiburg) und etwa 90 (Bopfingen-Nördlingen, Härtsfeld), die Apotheken in Bayern zwischen 14 (München, Nürnberg, Erlangen) und 91 (Landkreis Neustadt an der Aisch, Landkreis Bad Kissingen, Bad Königshofen) Notdienste geleistet.

Im Bundesgesundheitsministerium ist man sicher, dass das ANSG die durch häufige Notdienste besonders belasteten Apotheken gezielt und „in besonderem Maße“ unterstützen wird. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Münchener Apotheken leisteten 2012 durchschnittlich 14 Voll-Notdienste, so Flach, die in Eichstätt 73. „Unter der Annahme, dass der pauschale Zuschuss pro Notdienst in der Größenordnung von etwa 250 Euro liegt, erhielten auf der Grundlage dieser Daten die Apotheken in München künftig aus dem Notdienst-Fonds pro Jahr jeweils etwa 3.500 Euro, die Apotheken in Eichstätt etwa 18.000 Euro“.


Juliane Ziegler