Rezeptdaten

Berliner Apothekerverein: Datenschutz eingehalten

Berlin - 28.03.2013, 11:31 Uhr


Der Berliner Apotheker-Verein hat Vorwürfe des Landesdatenschutzbeauftragten zurückgewesen, im Umgang mit Rezeptdaten gegen den Datenschutz zu verstoßen. „Für die RBA gilt, dass bei der Verarbeitung von Rezeptdaten die Regeln des Datenschutzes strikt eingehalten werden“, teilte der Berliner Apotheker-Verein auf DAZ.online-Anfrage mit. Zugleich beklagte ein Sprecher des Vereins die unterschiedliche Sichtweise der Landesdatenschützer.

Gestern hatte der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, die Codierung der Rezeptdaten durch die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker (RBA) als „zu schwach“ kritisiert und dem RBA vorgeworfen, das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Anonymisierungsverfahren „nicht korrekt gehandhabt“ zu haben. Daraufhin wurde die Weiterverarbeitung der Daten gestoppt.

In seiner Stellungnahme reagierte der Berliner Apotheker-Verein wie folgt:

„Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in seinem Jahresbericht 2012 die Thematik der Anonymisierung von Arzt- bzw. Versichertendaten im Zusammenhang mit der Rezeptabrechnung angesprochen. Dabei wurde auch die Frage der Anfälligkeit der bundesweit verwendeten Anonymisierungsverfahren behandelt. Hier vertritt der Berliner Datenschutzbeauftragte die Auffassung, dass es trotz der nach diesen Verfahren erfolgten Anonymisierung durch Apothekenrechenzentren einem Dritten möglich sein könnte, durch illegitime Auswertungen einen Bezug zu einem Versicherten oder einem Arzt herzustellen.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte sich in diesem Sinn an die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker (RBA) gewandt. Dementsprechend wurde durch die RBA die Möglichkeit einer weiteren Nutzung von in der bisherigen Form anonymisierten Daten durch Dritte unterbunden. Für Mitte April ist ein Gespräch der RBA mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten vereinbart worden, um technische Fragen im Detail zu klären. Für die RBA gilt, dass bei der Verarbeitung von Rezeptdaten die Regeln des Datenschutzes strikt eingehalten werden.

Im Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz finden sich grundsätzliche kritische Anmerkungen zur Anonymisierung von Versicherten- und Arztdaten durch Rechenzentren. Zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer gibt es Berichten zufolge hierüber konträre Auffassungen. Das führt im Ergebnis dazu, dass in anderen Bundesländern die vom Berliner Datenschutzbeauftragten vorgenommene Bewertung offenbar nicht getragen wird.“


Lothar Klein