Kein Ausgleich für Fampyra-Lagerwertverlust

Biogen Idec: Zum Dialog bereit

Berlin - 26.03.2013, 15:01 Uhr


Anfang März verkündeten Biogen Idec und der GKV-Spitzenverband ihre Einigung auf einen Erstattungsbetrag für das seit September 2011 zugelassene MS-Präparat Fampyra®. Seit dem 1. März wird dieser über die Apotheken abgerechnet. Der Hersteller erklärte bereits im Vorfeld, für einen möglichen Lagerwertverlust nicht aufzukommen. Das erzürnt manch einen Apotheker. Biogen Idec wirbt dagegen um Verständnis für seine Entscheidung.

Der ausgehandelte Rabatt für Fampridin (Fampyra®) auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers beträgt 67 Prozent. Er gilt rückwirkend ab dem 1. September 2012. Mitte Februar mailte Biogen Idec alle Apotheken an, um sie über die „Konsequenzen aus dem AMNOG-Prozess für das Produkt Fampyra®“ zu informieren. Etwas kryptisch hieß es in dem Schreiben: „Für den Zeitraum vom 01. September 2012 bis 28. Februar 2013 gilt somit rückwirkend ein neuer Preis. Die Abwicklung der für Sie damit eventuell verbundenen Lagerwertverluste wird vom Gesetzgeber den Handelspartnern übertragen“. Sodann wird ausgeführt, dass  Unternehmen für Fampyra® keinen Lagerwertverlustausgleich bieten könne.

Offenbar sorgte die erste Mail für Irritationen in der Apothekerschaft, sodass Mitte März eine zweite folgte. Darin wird klargestellt, dass vor dem 1. März 2013 die Rückabwicklung des Erstattungsbetrages ausschließlich über das pharmazeutische Unternehmen erfolgt - für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis 28. Februar 2013 müssten Apotheken keine Retaxierung fürchten, weder für sie noch für die Krankenkassen entstehe hier ein Verlust.

Anders, wenn das Präparat nach dem 1. März in der Apotheke abgegeben wird, zuvor aber schon im Lager der Apotheke war. Dann müssen Apotheken einen Lagerwertverlust hinnehmen. Nicht betroffen ist Ware, die vor dem 1. März abgegeben oder nach dem 1. März vom Großhändler bezogen wurde. „Wir entschuldigen uns für die entstandenen Verwirrungen und danken für Ihr Verständnis“, so der Deutschland-Manager von Biogen Idec Boudewijn van Bochove und Finanzdirektor Bernd Zimmermann.

Doch es hat nicht jeder Apotheker Verständnis: Ein Apotheker aus dem baden-württembergischen Pfinztal machte seinem Ärger in einem offenen Brief Luft. Er hat am 5. März ein Privatrezept beliefert und dabei wie vorgesehen den Zahlbetrag um den Rabatt für 4 x 14 Stück Fampyra® in Höhe von 328,74 Euro brutto reduziert. Allerdings hatte er das Präparat bereits seit 12. Februar 2013 an Lager. Er bittet Biogen idec nun „eindringlich, den offenen Posten auszugleichen und mir den besagten Betrag schnellstmöglich zu erstatten“.

Das Argument des Unternehmens, dass der Gesetzgeber keine formalen und datentechnischen Prozesse definiere, welche eine einheitliche Umsetzung der notwendigen Anpassungen gewährleisten würden, will der Apotheker nicht gelten lassen. Glücklicherweise reguliere der Gesetzgeber nicht alle Lebensbereiche. „Hier sind wir alle in der Verantwortung und wenn wir uns in gegenseitigem Vertrauen, aufrichtig und respektvoll begegnen werden wir dieses Problem auch ohne den Gesetzgeber regeln können“. Andere Hersteller – etwa AstraZenca oder Janssen-Cilag – hätten eine Lösung gefunden und entsprechend gehandelt.

Gegenüber DAZ.online äußerten Zimmermann und Boudewijn Verständnis für den aufgekommenen Unmut. Sie verweisen darauf, dass ihr Unternehmen mit Fampridin zum ersten Mal den AMNOG-Prozess durchlaufen habe – „es war damit auch für uns eine neue Herausforderung mit deren Konsequenzen wir bestmöglich umgehen wollen“. Im Zuge ihrer „partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Apotheken“ habe man diese daher zum frühestmöglichen Zeitpunkt – nämlich unmittelbar im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung mit dem GKV-Spitzenverband –schriftlich informiert. „Selbstverständlich sind wir auch darüber hinaus jederzeit bereit, in Dialog zu treten, haben alle bisherigen Anfragen von Seiten der Apotheker bzgl. des Sachverhalts schriftlich und telefonisch beantwortet und tragen natürlich auch zukünftig gerne zu einer Klärung der Sachlage bei“.


Kirsten Sucker-Sket


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