Zu viel Macht für die Kassen?

GKV-Spitzenverband sieht sich nicht übermächtig

Berlin - 22.03.2013, 13:16 Uhr


Die Verbände der pharmazeutischen Industrie beklagen immer wieder die Machtfülle des GKV-Spitzenverbands im AMNOG-Verfahren. Übertragen auf den Sport seien die die Kassenvertreter Spieler und Schiedsrichter in einer Person, kritisierte etwa gestern der BPI. Der GKV-Spitzenverband wiegelt ab. Er sei sich seiner verantwortungsvollen Position durchaus bewusst.

Die Kritik kommt immer wieder auf: Der GKV-Spitzenverband ist einer der Akteure im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dort stimmt er im AMNOG-Prozess mit ab über das Ausmaß des Zusatznutzens neuer Arzneimittel. Anschließend ist es ebenfalls der GKV-Spitzenverband, der die Verhandlungen mit den Herstellern über den Erstattungsbetrag führt. „Für Unternehmer ist dies unerträglich“, ärgert man sich beim BPI. Besonders wurmt die Hersteller, dass es auch keine direkte Klagemöglichkeit gegen die Entscheidungen gibt – erst gegen einen Schiedsspruch nach gescheiterten Verhandlungen können sie vorgehen. Die Schlussfolgerung des BPI: Im G-BA dürfen Beschlüsse zu neuen Arzneimitteln nicht von GKV-Vertretern geschlossen werden.

Der GKV-Spitzenverband hält das nicht für nötig. Bereits auf seiner Webseite – bei den Fragen und Antworten zum AMNOG-Prozess – lässt er wissen, dass er sich seiner besonderen Stellung bewusst sei. Er ist aber überzeugt, sie verantwortungsvoll auszufüllen. Den Unternehmen hält der Kassenverband entgegen, dass sie immerhin im ersten Jahr nach der Markteinführung den Preis für ihr Präparat selbst festlegen können. Dass neue Arzneimittel später zu einem Betrag erstattet werden, der ihrem „tatsächlichen Zusatznutzen entspricht“, sei „fair und angemessen“. Der GKV-Spitzenverband werde in den Verhandlungen zum Erstattungsbetrag „angemessene Angebote unterbreiten“. Verantwortlich für die Unternehmenspolitik einzelner pharmazeutischer Unternehmer sei er jedoch nicht. Es liege an den Managern selbst, ob sich ihre Unternehmen rechtzeitig auf die geänderten Rahmenbedingungen einstellen oder den Anschluss verpassen.

Eine GKV-Sprecherin betonte gegenüber DAZ.online ergänzend, dass der GKV-Spitzenverband im G-BA nicht alleiniger Akteur mit ausschließlicher Entscheidungskompetenz sei. Viel mehr sei er nur eine Institution neben Ärzten, Krankenhäusern und den Unparteiischen sowie den Patientenvertretern als Berater. „Eine Einzelmeinung wird sich aufgrund dieser Konstellation im G-BA ohne überzeugende inhaltliche Argumente kaum durchsetzen lassen“, so die Sprecherin. Hinzu komme, dass der G-BA nicht willkürlich entscheide, sondern auf einer „wissenschaftlichen und für alle Beteiligten nachvollziehbar gemachten Basis“.

Die vermeintliche „Machtfülle“ der Krankenkassen sei beim genauen Hinsehen längst nicht so groß, wie Kritiker behaupten, meint die Sprecherin. Dennoch sei man sich der Doppelfunktion als Anwalt von Patienten und Beitragszahlern bewusst und nehme sie als Herausforderung an. Hilfreich sei dabei, die Kassen-Perspektive nah an den patientenrelevanten Zusatznutzen zu koppeln. Beim GKV-Spitzenverband ist und bleibt man überzeugt: „Neue Arzneimittel, die einen nachgewiesenen patientenrelevanten Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bieten, brauchen das AMNOG-Verfahren und die Entscheidungen des G-BA nicht fürchten“.


Kirsten Sucker-Sket


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