Korruption im Gesundheitswesen

Regierung erwägt neue Strafvorschrift

Berlin - 20.03.2013, 09:47 Uhr


Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Sanktionierung besonders schwerer Verstöße von Vertragsärzten und anderer Leistungserbringer gegen sozialversicherungs- und berufsrechtliche Verbote. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervor. Die Überlegungen seien aber noch nicht abgeschlossen, so die Regierung.

„Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Rückgriff auf das Strafrecht ultima Ratio und daher erst dann möglich, wenn feststeht, dass insbesondere die bestehenden Regelungen im Berufs- und Sozialrecht nicht ausreichen, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen“, heißt es in der Antwort. Insoweit habe das Bundesgesundheitsministerium die Konsequenzen des BGH-Beschlusses, der klarstellte, dass die geltenden Straftatbestände des Strafgesetzbuchs nicht auf korruptes Verhalten von Vertragsärzten anwendbar sind, sehr sorgfältig geprüft.

Die Linken hatten auch darum gebeten, aufzuführen, wie oft in den vergangenen fünf Jahren durch die zuständigen Landesärztekammern berufsrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die §§ 31, 34 Absatz 5 der Muster-Berufsordnung eingeleitet wurden. Aus der von der Bundesregierung aufgelisteten Übersicht ergibt sich, dass mit 118 Verfahren die meisten in Sachsen eingeleitet wurden, gefolgt von Baden-Württemberg (98), Nordrhein-Westfalen (33), Hessen (30) und Hamburg (26). Schlusslicht ist Bremen – dort wurde nach Kenntnis der Regierung kein Verfahren angestrengt.

Die Einleitung der Ermittlungsverfahren liege ebenso wie die Einleitung berufsrechtlicher Verfahren in der Kompetenz der Länder, betont die Bundesregierung. Aus welchen Gründen die Verfahren eingeleitet würden oder auch nicht, entziehe sich ihrer Kenntnis. Ergänzend verweist die Regierung darauf, dass die berufsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Ratiopharm-Skandal in den oben genannten nicht inbegriffen sind. Berufsrechtliche Sanktionen seien dabei von den Landesärztekammern in Nordrhein-Westfalen (134), Hessen (25) und Berlin (4) verhängt worden.

Angaben wollten die Fragesteller zudem dazu, wie häufig Vertragsärzten ihre Kassenzulassung in den letzten fünf Jahren wegen korruptivem Verhalten entzogen wurde. Die Regierung listet dazu auch die Zahlen der Zulassungsentziehungen bei Vertragsärzten und psychologischen Psychotherapeuten in den Bundesländern auf, soweit sie ihr bekannt sind. Doch: „In welchen dieser Fälle die Zulassungsentziehung wegen korruptiven Verhaltens erfolgte, ist dem BMG nicht bekannt.“

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Juliane Ziegler


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