Nacht- und Notdienst

Bahr modifiziert Notdienstgesetz fürs Kabinett

Berlin - 19.03.2013, 11:11 Uhr


Das Bundeskabinett wird am morgigen Mittwoch dem Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) in geänderter Fassung ebenso zustimmen wie der damit verbundenen Erhöhung des Apothekenhonorars um 16 Cent. Wie DAZ.online aus Kreisen der Koalitionsfraktionen erfuhr, soll die Anzahl der Privatrezepte nicht wie im letzten Entwurf vorgesehen über das Abrechnungssystem ZESAR, sondern ausschließlich per Selbsterklärung der Apotheker ermittelt werden.

Außerdem werden die Kompetenzen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) als Fondsverwalter in einem Punkt beschnitten: Der DAV kann nicht mehr, wie im letzten Entwurf vorgesehen, die 16 Cent Honorarerhöhung bei den Apothekenrechenzentren direkt einziehen. Der ursprüngliche Satz in Paragraf 19, der DAV „wird ermächtigt, die festzusetzenden Beträge zu Lasten der Apotheken bei den Rechenzentren einzuziehen“, wurde gestrichen. Abgewickelt wird die Ermittlung der von den Apotheken an den Fonds abzuführenden Mittel für GKV-Rezepte aber weiterhin über die Apothekenrechenzentren. Diese müssen dem DAV zu diesem Zweck pro Quartal die Anzahl der abgerechneten GKV-Rezepte melden. Den Aufwand muss der DAV den Rechenzentren aus Fondsmitteln erstatten.

Die Anzahl der PKV-Rezepte wird ausschließlich per Selbsterklärung der Apotheker ermittelt. Das PKV-Abrechnungssystem ZESAR ist damit nicht mehr im Gesetzentwurf erwähnt. Der DAV gibt Form und Inhalt der Selbsterklärung vor. Die Privatrezeptangaben müssen jeweils vier Wochen nach Quartalsende dem DAV gemeldet werden. Zur Umsetzung erhält der DAV weitgehende Kontrollrechte. Der Apotheker kann aber solche Angaben gegenüber dem DAV verweigern, die ihn selbst oder Mitarbeiter der Gefahr straf- oder ordnungsrechtlicher Verfolgung aussetzen würden.

Der Kabinettentwurf beziffert die Kosten der Umsetzung des ANSG für den DAV auf jährlich 700.000 Euro. Zudem sieht der Gesetzgeber einen einmaligen „Umstellungsaufwand“ von 26.000 Euro. Die vom Gesetzgeber geschätzten Kosten für die Apotheken durch die neuen Melde- und Kommunikationserfordernisse belaufen sich auf jährlich 350.000 Euro. Für den einmaligen Umstellungsaufwand veranschlagt der Gesetzgeber einen Betrag von 196.000 Euro. Unter dem Strich soll die neue Nacht- und Notdienstpauschale jede Apotheke im ersten Jahr also durchschnittlich 26 Euro kosten.     


Dr. Benjamin Wessinger


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