Rx-Rabatte

IT-Verband Bitkom stiftet Verwirrung

Berlin - 11.02.2013, 12:27 Uhr


Ausgerechnet zeitgleich mit der Veröffentlichung der Urteilsgründe des Gemeinsamen Senates zum Rx-Boni-Verbot stiftet der IT-Branchenverband Bitkom mit einer fehlerhaften Pressemeldung zum Versandhandel mit Arzneimitteln Verwirrung – die Deutsche Presseagentur fällt darauf herein und verbreitet die Meldung bundesweit. Nach Ansicht von Bitkom dürfen Versandapotheken nämlich bis zu 50 Prozent Rabatt auf Rx-Arzneimittel gewähren.

„Die Bestellung von Medikamenten im Internet ist mittlerweile für viele ähnlich selbstverständlich wie von Büchern oder Kleidung“, verkündet  Dr. Pablo Mentzinis, E-Health-Experte beim Bitkom, die neuesten Zahlen zum Onlinehandel als Erfolgsmeldung. Danach haben 2012 mehr als 16 Millionen Bundesbürger frei verkäufliche oder apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel im Web bestellt, fast doppelt so viele wie im Jahr zuvor.

Auch die Gründe für den rasanten Anstieg glaubt der Branchenverband Bitkom zu kennen: „Online-Apotheken bieten wichtige Vorteile: in der Regel sind sie bei frei verkäuflichen Medikamenten günstiger, zudem können Arzneimittel zeit- und ortsunabhängig bestellt werden. Damit sind sie insbesondere für Arbeitnehmer und auch ältere Menschen eine wichtige Alternative zu Präsenz-Apotheken“, so Mentzinis. So weit so korrekt.

Nur mit den Preisbestimmungen für Rx-Arzneimittel kennt sich der E-Health-Experte bei Bitkom offensichtlich nicht aus. „Online-Apotheken verkaufen sowohl frei verkäufliche als auch verschreibungspflichtige Medikamente. Erstere sind im Web oft günstiger als bei Präsenzapotheken. Sie unterliegen keiner gesetzlichen Preisbindung. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Preisunterschiede von über 50 Prozent gegenüber dem Herstellerpreis per Gesetz verboten“, heißt es dort fälschlicherweise. Die Arzneimittelpreisverordnung ist den IT-Fachleuten scheinbar unbekannt.

Auch der Nachrichtenagentur dpa fiel der Fehler nicht auf. In der dpa-Meldung mutierte die Bitkom-Textvorlage zu folgender Aussage: „Ausschlaggebend für eine Bestellung bei einer Versandapotheke ist meist der Preis. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Apotheken Rabatte von bis zu 50 Prozent des vom Hersteller empfohlenen Preises geben – bei rezeptfreien Arzneimitteln sogar darüber hinaus.“ DAZ.online hat die Verfasser der Meldung auf den Fehler aufmerksam gemacht. DPA hat eine Richtigstellung zugesagt.


Lothar Klein