Bestechung im Gesundheitswesen

SPD-Antrag: Korruption generell bestrafen

Berlin - 31.01.2013, 12:09 Uhr


Schon seit Längerem dringt die SPD auf ein härteres Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Jetzt hat sie im Bundestag einen entsprechenden Antrag eingebracht: Die Bundesregierung solle nun endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der Korruption im Gesundheitswesen generell unter Strafe stellt, so die Forderung.

Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist – etwa die Annahme von Zuwendungen für die Verordnung bestimmter Arzneimittel. Damit soll jetzt Schluss sein, finden die Sozialdemokraten. Sie fordern einen Straftatbestand für die Bestechung niedergelassener Vertragsärzte. Krankenkassen, Patientenvertretungen, Ermittlungsbehörden und Teile der Ärzteschaft hätten sich inzwischen dieser Forderung angeschlossen.

Die Bundesärztekammer vertrat zunächst die Position, berufs- und standesrechtliche Regelungen seien ausreichend und Änderungen im Strafrecht nicht erforderlich. Dann zeigte sich allerdings, dass berufsrechtliche Sanktionen nur dann erfolgen, wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaften auch zu Anklagen und Verurteilungen führen. Infolge der mangelnden Strafbarkeit unterblieben insoweit berufsrechtliche Sanktionen zumeist, konstatiert die SPD. „Dieses Dilemma hat auch die Bundesärztekammer erkannt“ und sei daher von ihrer bisherigen Position abgewichen.

Appelle, Selbstkontrollen und berufs- und standesrechtliche Regelungen hätten sich als unzureichend erwiesen, so Dr. Frank-Walter Steinmeier, Dr. Carola Reimann und Kollegen. Sie sind der Überzeugung, dass Patienten ebenso wie alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen einen Anspruch auf Rechtsklarheit haben: „Es ist notwendig, in unserer rechtlichen Werteordnung klar zum Ausdruck zu bringen, dass Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken von Patientinnen und Patienten und zulasten des Gesundheitssystems kein Kavaliersdelikt ist, sondern einen Straftatbestand darstellt.“

Lesen Sie zum Thema


Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Nach dem BGH-Urteil zur Ärzte-Korruption

SPD plant Gesetzesinitiative

Korruption im Gesundheitswesen

Regierung erwägt neue Strafvorschrift

Antikorruptionsgesetz: Grenze zwischen erlaubter und verbotener Kooperation ist noch auszuloten

Apotheker nicht gänzlich außen vor

Anhörung zum Anti-Korruptionsgesetz

Union nimmt Bedenken auf

Gesetzentwurf für Antikorruptions-Gesetz überarbeitet im Bundeskabinett

Skonti-Annahme doch nicht korrupt

Verbände und Opposition sehen Konkretisierungsbedarf

Antikorruptionsgesetz braucht Feinschliff

1. LESUNG ANTIKORRUPTIONSGESETZ

Maas: Korruption verusacht hohe Kosten

Entwurf für neuen Straftatbestand liegt vor – Skonti können „unlauter“ sein

Korruption im Gesundheits­wesen künftig strafbar