Markenrechtsverletzung

Zur Rose lässt Frist verstreichen

Berlin - 15.01.2013, 10:28 Uhr


Noch immer prangt das rote Apotheken-A in den Eingängen der dm-Drogeriemärkte. Und so schnell, wie es sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) gewünscht hatte, wird es offenbar nicht verschwinden. Die Zur Rose Versandapotheke, die mit dem gotischen A bei ihrem Kooperationspartner dm wirbt, hat die ihr gesetzte Frist zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung fruchtlos ablaufen lassen.

Der DAV sieht durch die konkrete Art der Verwendung des Apotheken-As durch die Zur Rose Apotheke seine Markenrechte an diesem Markenzeichen verletzt. Er setzte der in Halle ansässigen Apotheke eine kurze Frist, um die Werbung zu entfernen. Doch diese sieht sich offenbar nicht veranlasst, die vom DAV geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und tätig werden. Auch die dm-Märkte erfuhren nichts von diesem Streit – sie ließen die Werbeplakate hängen.

„Dies bedeutet, dass eine Konfrontation unausweichlich ist“, heißt es nun seitens des DAV. Es seien umgehend weitere Maßnahmen ergriffen und eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der gerichtlichen und vollumfänglichen Durchsetzung seiner Ansprüche gegen die Zur Rose Apotheke beauftragt worden. Diese Kanzlei, so der DAV, sei zudem mit der Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Drogeriemarktkette dm befasst.


Kirsten Sucker-Sket